GlÀubigerversammlung am 20. Oktober 2017
Nach Auskunft der Insolvenzverwalterin ist der Plan bereits in Bearbeitung. Das Insolvenzgericht wird den Planentwurf nach Vorlage zunächst prüfen. Im Falle der gerichtlichen Bestätigung des Planes wird das Gericht durch Beschluss einen Erörterungs- und Abstimmungstermin bestimmen, der öffentlich bekannt gemacht wird. Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben, werden besonders zu dem Termin geladen. Zusammen mit der Ladung wird ihnen ein Abdruck des Planes oder eine Zusammenfassung seines wesentlichen Inhalts übersandt. Es bleibt zu hoffen, dass möglichst viele Insolvenzgläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Plan abstimmen.
Veröffentlicht: 30.10.2017