Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Mittwoch, 30. Dezember 2020 - 18:00 UhrAus Gründen des Gesundheitsschutzes laden wir in diesem Jahr zur virtuellen Mitgliederversammlung ein. Die Onlineplattform wird ab 17:00 Uhr zugänglich sein.
Alle Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, senden bitte bis zum 28. Dezember 2020, 24:00 Uhr unter Angabe der Mitgliedsnummer, Name und E-Mailadresse eine Anmeldung an „mitgliederversammlung@ksv-hessen.de“. Im Anschluss wird das Zugangspasswort zur virtuellen Konferenzplattform an die angegebene E-Mailadresse gesendet.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
- TOP 2 Mitgliederehrungen und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
- TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
- TOP 4 Bericht des Vorstands
- TOP 5 Bericht des Aufsichtsrats
- TOP 6 Bericht der sportlichen Leitung
- TOP 7 Bericht der Abteilung Herzblut
- TOP 8 Aussprache zu den Berichten
- TOP 9 Entlastung des Vorstands
- TOP 10 Entlastung des Aufsichtsrats
- TOP 11 Anträge des Aufsichtsrats und Vorstands auf Satzungsänderungen
- TOP 11.1 §11(4) Änderung Einladung und Durchführung der Mitgliederversammlung
- TOP 12 Verschiedenes
Aufgrund der besonderen Umstände bitten wir um Verständnis, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Anzahl der Berichte reduziert ist. Die Abteilungen stehen natürlich für Nachfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle bis 15.12.2020 schriftlich mitzuteilen (§ 11 Ziff. 6 der Satzung).
Antrag des Aufsichtsrats und Vorstands: Aufgrund der aktuellen Lage soll die Satzung dahingehend modifiziert werden, eine größere Flexibilität bei den Einladungsmodalitäten einzuführen bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Pandemiebekämpfung).
TOP 15.1: "Die ordentliche Mitgliederversammlung muss einmal jährlich stattfinden. Die Mitgliederversammlung soll gewöhnlich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden, kann in begründeten Sonderfällen (z. B. Pandemiebekämpfung) jedoch auch alternativ im zweiten Halbjahr eines Geschäftsjahres stattfinden. Der Vorstand lädt alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes ein. Die Einladung kann hierbei in Textform, auch auf digitalem Wege (E-Mail / Internetseite) oder Abdruck / Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse (Hessisch-Niedersächsische Allgemeine / HNA) erfolgen. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen ab Absendung der Einladung. Die Mitgliederversammlung kann in Ausnahmefällen (z. B. aufgrund einer Versammlungsbeschränkung) auch als virtuelle Konferenz stattfinden."
Mit freundlichen und sportlichen Grüßen
Enrico Gaede Jens Rose
für den Aufsichtsrat für den Vorstand
P.S.: Bitte bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen in diesen besonderen Zeiten. Die Löwen wünschen Ihnen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit.
Veröffentlicht: 01.12.2020