Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Montag, 13. Dezember 2021 - 18:00 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder,

ein in jeder Sicht ereignisreiches Jahr biegt auf die Zielgerade. Für Ihre Unterstützung als Mitglied unseres Vereins möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Aufsichtsrat und Vorstand des KSV Hessen Kassel e. V. laden Sie gemäß § 11 der Satzung herzlich ein zur

ordentlichen Mitgliederversammlung

am Montag, 13.12.2021, 18.00 Uhr, Auestadion Kassel (Haupttribüne). Einlass ab 17.00 Uhr. Die Mitgliederversammlung wird in diesem Jahr draußen und zudem unter „3-G“-Bedingungen stattfinden. Ein Einlass ist nur mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis oder alternativ tagesaktuellen Negativtest möglich. Um den größtmöglichen Schutz vor Corona-Infektionen zu bieten, findet die Mitgliederversammlung in diesem Jahr auf der Haupttribüne des Auestadions – und damit im Außenbereich – statt.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  • TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2: Mitgliederehrungen und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
  • TOP 3: Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 4: Bericht des Vorstands
  • TOP 5: Bericht des Aufsichtsrats
  • TOP 6: Berichte
  •            6.1. der sportlichen Leitung
  •            6.2. der Jugendleitung
  •            6.3. der Frauenabteilung
  •            6.4. der Schiedsrichterabteilung
  •            6.5. der Abteilung Herzblut
  •            6.6. des Fördervereins Funktionsgebäude und Bericht des Jugendfördervereins
  • TOP 7: Aussprache zu den Berichten
  • TOP 8: Entlastung des Vorstands
  • TOP 9: Entlastung des Aufsichtsrats
  • TOP 10: Wahlen
  •            10.1. des Ältestenrats
  •            10.2. des Wahlausschusses
  •            11.3. des Aufsichtsrats
  • TOP 11: Anträge
  • TOP 12: Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand über die Geschäftsstelle bis 29.11.2021 schriftlich mitzuteilen. Diese müssen von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein (§ 11 Ziff. 6 der Satzung).

Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat sind dem Wahlausschuss über die Geschäftsstelle bis 29.11.2021 schriftlich mitzuteilen. Dem Wahlvorschlag ist eine kurze Begründung beizufügen Der Vorschlag muss von mindestens 20 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern unterschrieben sein, sofern der Kandidat nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen wird. Jedem Vorschlag muss die schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt sein (§ 13 Ziff. 3 der Satzung). Die Vorgeschlagenen müssen am Tag der Wahl dem Verein seit mindestens fünf Jahren angehören und das 30. Lebensjahr vollendet haben (§ 14 Ziff. 1 a) der Satzung).

Die Abteilungen des Vereins haben bei der Besetzung eines Mitgliedes des Vorstands ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat. Die Abteilungsversammlung wählt aus ihren Reihen einen geeigneten Kandidaten, den sie von den Mitgliedern auf Antrag auf der Mitgliederversammlung legitimieren lässt (§ 17 Ziff. 3 der Satzung).

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Enrico Gaede                           Jens Rose                                           

für den Aufsichtsrat                  für den Vorstand

Veröffentlicht: 15.11.2021

© KSV Hessen Kassel e.V.
Datum des Ausdrucks: 21.05.2024