Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Montag, 27. November 2023 - 18:00 Uhr

Sehr geehrte Mitglieder,

Aufsichtsrat und Vorstand des KSV Hessen Kassel e. V. haben am 30. Oktober 2023 gemäß § 11 der Satzung fristgerecht zur

ordentlichen Mitgliederversammlung

am Montag, 27.11.2023, 18.00 Uhr, in Eppos Clubhaus (Damaschkestraße 35, 34121 Kassel) eingeladen.

Einlass ab 17.00 Uhr.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

TOP 1              Eröffnung und Begrüßung

TOP 2              Mitgliederehrungen und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder

TOP 3              Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 4              Berichte des Vorstands           

TOP 5              Berichte des Aufsichtsrats

TOP 6              Berichte aus den Abteilungen

            6.1.                  der sportlichen Leitung

            6.2.                  der Jugendleitung

            6.3.                  der Frauenabteilung

            6.4.                  der Schiedsrichterabteilung

            6.5.                  der Abteilung Herzblut

TOP 7              Aussprache zu den Berichten

TOP 8              Entlastung des Vorstands

TOP 9              Entlastung des Aufsichtsrats

TOP 10             Wahlen

            10.1.                des Ältestenrats

            10.2.                des Wahlausschusses

            11.3.                des Aufsichtsrats

TOP 11             Anträge

TOP 12             Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung waren dem Vorstand über die Geschäftsstelle bis 13.11.2023 schriftlich mitzuteilen. Es liegt ein Antrag des Vorstands auf Satzungsänderung vor.

TOP 11: Antrag auf Satzungsänderung:

"§10 Vereinsorgane

3. Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich. Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben aber nach § 670 BGB einen Ersatzanspruch für Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrt- und Reisekosten, Porto und Telefon. Die Zahlung einer pauschalen Entschädigung ist nach § 3 Nr. 26a EStG bis zur Höhe der gesetzlich gültigen Jahreshöchstsumme zulässig."

Bisheriger Wortlaut: "Die Zahlung einer pauschalen Entschädigung ist nach § 3 Nr. 26a EStG bis max. 720,00 € im Jahr zulässig."

Begründung: Die Ehrenamtspauschale wurde durch den Gesetzgeber ab dem Jahr 2021 auf 840,- Euro angehoben. Mit der Neufassung der Satzung wird auf die jeweils gültige gesetzliche Regelung verwiesen.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Enrico Gaede                           Jens Rose                                           

für den Aufsichtsrat                  für den Vorstand

Veröffentlicht: 20.11.2023

© KSV Hessen Kassel e.V.
Datum des Ausdrucks: 29.04.2024