Ein Feuer brennt im Fanblock von Hansa Rostock.
Rostock (dpa) - Zum zweiten Mal nach 2005 macht Fußball-Bundesligist Hansa Rostock Schadenersatzansprüche gegenüber Fans geltend.
Derzeit gehen die Rostocker gegen einen 21-Jährigen vor, der in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden war. Während des Zweitliga-Spiels der Rostocker beim Karlsruher SC am 20. November 2006 soll der Mann eine Leuchtrakete in den Karlsruher Fanblock abgefeuert haben, die nur knapp den Kopf eines Zuschauers verfehlte. Hansa war daraufhin vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
«Wir begrüßen, dass das Amtsgericht Karlsruhe dieses verantwortungslose Verhalten so konsequent geahndet hat. Die uns damals vom DFB-Sportgericht auferlegte Geldstrafe werden wir jetzt in voller Höhe von dem Mann einfordern», sagte Hansas Vorstandsvorsitzender Dirk Grabow am Mittwoch.
Im Jahr 2006 hatte das Oberlandesgericht Rostock in einem deutschlandweit einmaligen Prozess Hansa Rostock Recht gegeben, Schadenersatz von drei Störern zu fordern. Diese waren am 25. Oktober 2003 während der Bundesligapartie von Rostock gegen Hertha BSC in den Innenraum des Ostseestadions gelangt und über den Platz gelaufen. Gegen das erstinstanzliche Urteil des Rostocker Landgerichts hatten zwei der drei Unruhestifter Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Der Verein war damals vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro verurteilt worden.








