Lizenzen in der Schweiz
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Lizenzen in der Schweiz
das ist ja schon fast der Hammer:
von http://www.blick.ch
BERN – Die Swiss Football League kennt keine Gnade: 6 Vereinen wurde die Lizenz in 1. Instanz verweigert – darunter auch GC!
Für die Axpo Super League erhielten zehn Klubs die Lizenz, aber nur Vaduz, das kaum aufsteigen wird, ohne Auflagen. Mit gewissen Auflagen dürfen Thun, FCZ, Basel, YB, Schaffhausen, St. Gallen und Aarau sowie die Challenge-Legaue-Vereine Chiasso und Lausanne beruhigt in die Zukunft blicken.
Verweigert wurde die Lizenz den Grasshoppers, Xamax und Yverdon aus der Super League, Luzern, Wil und La Chaux-de-Fonds aus der Challenge League. Nur eine Lizenz für die Challenge League erhielt Aufstiegskandidat FC Sion.
Gründe für die Nichterteilung beziehen sich hauptsächlich auf die Finanzen (keine Überschuldung per 31. Dezember 2005) und die Stadion-Situation. Die betroffenen Vereine können gegen diesen Entscheid innerhalb von 5 Tagen Rekurs einlegen und Überschuldungen durch Bankgarantien oder Forderungsverzichte etc. ausgleichen.
von http://www.blick.ch
BERN – Die Swiss Football League kennt keine Gnade: 6 Vereinen wurde die Lizenz in 1. Instanz verweigert – darunter auch GC!
Für die Axpo Super League erhielten zehn Klubs die Lizenz, aber nur Vaduz, das kaum aufsteigen wird, ohne Auflagen. Mit gewissen Auflagen dürfen Thun, FCZ, Basel, YB, Schaffhausen, St. Gallen und Aarau sowie die Challenge-Legaue-Vereine Chiasso und Lausanne beruhigt in die Zukunft blicken.
Verweigert wurde die Lizenz den Grasshoppers, Xamax und Yverdon aus der Super League, Luzern, Wil und La Chaux-de-Fonds aus der Challenge League. Nur eine Lizenz für die Challenge League erhielt Aufstiegskandidat FC Sion.
Gründe für die Nichterteilung beziehen sich hauptsächlich auf die Finanzen (keine Überschuldung per 31. Dezember 2005) und die Stadion-Situation. Die betroffenen Vereine können gegen diesen Entscheid innerhalb von 5 Tagen Rekurs einlegen und Überschuldungen durch Bankgarantien oder Forderungsverzichte etc. ausgleichen.
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und hier die Ergänzung von http://www.fussball.ch:
Donnerstag, 13. April 2006 / 15:08:04
Keine Lizenz für die Grasshoppers und Xamax
Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat den Grasshoppers, Yverdon und Xamax in erster Instanz die Lizenz für die nächste Axpo-Super-League-Saison verweigert.
Keine Berechtigung für die Axpo-Super League gab es auch für vier Aufstiegsanwärter.
Als einziger Verein hat der FC Vaduz die Lizenz ohne Auflagen erhalten. Mit Auflagen versehen wurde die Lizenzerteilung an die folgenden neun Klubs: Aarau, Basel, Chiasso, Lausanne, Schaffhausen, St. Gallen, Thun, Young Boys und FC Zürich.
Sechs Vereinen wurde die Lizenz in erster Instanz vorerst verweigert: La Chaux-de-Fonds, Luzern, Grasshoppers, Neuchâtel Xamax, Wil und Yverdon. Dem FC Sion hat die Lizenzkommission vorerst nur eine Lizenz für die Challenge League erteilt. Gegen die erstinstanzlichen Entscheide können die betroffenen Vereine innert fünf Tagen Rekurs erheben. Im Rekursverfahren können die Gesuche nachgebessert und zusätzliche finanzielle Garantien beigebracht werden.
Neue Lizenzen nur noch für AGs
Die Entscheide der Lizenzkommission betrafen nur die neuen Lizenzen der zehn aktuellen Vertreter der Axpo-Super League und für sieben aufstiegswillige Klubs aus der Challenge League. Neu werden die Lizenzen nur noch den als Aktiengesellschaften organisierten Klubs erteilt, weil alle Vereine, die künftig in der Axpo-Super League spielen wollen, zwingend die Rechtsform einer Aktiengesellschaft annehmen müssen.
In der ersten Instanz wurden die Gesuche der Klubs gemäss Andreas Baumann, dem Präsidenten der Lizenzkommission, vor allem aufgrund von nicht erfüllten Kriterien bezüglich Finanzen und Stadion- Infrastruktur verweigert. Punkto Finanzen gilt generell: Aktiengesellschaften, die den Spielbetrieb der Profimannschaften übernommen haben, durften per 31. Dezember 2005 keine Überschuldung ausweisen. Trotzdem bestehende Überschuldungen mussten durch Bankgarantien, Forderungsverzichte, Rangrücktrittserklärungen oder andere Zahlungsnachweise ausgeglichen werden.
Lizenzerteilung ohne Auflagen: FC Vaduz-Lie AG.
Lizenzerteilung mit Auflagen: FC Thun Betriebs AG, Betriebsgesellschaft FCZ AG, FC Basel 1893 AG, BSC Young Boys Betriebs AG, FC Schaffhausen AG, FC St. Gallen AG, FC Aarau AG, FC LS-Vaud SA (Lausanne-Sport).
Lizenzerteilung für Challenge League: Olympique des Alpes SA (Sion).
Verweigerung der Lizenz: Neue Grasshopper Fussball AG, FC Luzern- Innerschweiz AG, FC Wil 1900 AG, Neuchâtel Xamax SA, FC La Chaux-de- Fonds AG, FC Romandie SA (Yverdon).
fest (Quelle: Si)
Donnerstag, 13. April 2006 / 15:08:04
Keine Lizenz für die Grasshoppers und Xamax
Die Lizenzkommission der Swiss Football League (SFL) hat den Grasshoppers, Yverdon und Xamax in erster Instanz die Lizenz für die nächste Axpo-Super-League-Saison verweigert.
Keine Berechtigung für die Axpo-Super League gab es auch für vier Aufstiegsanwärter.
Als einziger Verein hat der FC Vaduz die Lizenz ohne Auflagen erhalten. Mit Auflagen versehen wurde die Lizenzerteilung an die folgenden neun Klubs: Aarau, Basel, Chiasso, Lausanne, Schaffhausen, St. Gallen, Thun, Young Boys und FC Zürich.
Sechs Vereinen wurde die Lizenz in erster Instanz vorerst verweigert: La Chaux-de-Fonds, Luzern, Grasshoppers, Neuchâtel Xamax, Wil und Yverdon. Dem FC Sion hat die Lizenzkommission vorerst nur eine Lizenz für die Challenge League erteilt. Gegen die erstinstanzlichen Entscheide können die betroffenen Vereine innert fünf Tagen Rekurs erheben. Im Rekursverfahren können die Gesuche nachgebessert und zusätzliche finanzielle Garantien beigebracht werden.
Neue Lizenzen nur noch für AGs
Die Entscheide der Lizenzkommission betrafen nur die neuen Lizenzen der zehn aktuellen Vertreter der Axpo-Super League und für sieben aufstiegswillige Klubs aus der Challenge League. Neu werden die Lizenzen nur noch den als Aktiengesellschaften organisierten Klubs erteilt, weil alle Vereine, die künftig in der Axpo-Super League spielen wollen, zwingend die Rechtsform einer Aktiengesellschaft annehmen müssen.
In der ersten Instanz wurden die Gesuche der Klubs gemäss Andreas Baumann, dem Präsidenten der Lizenzkommission, vor allem aufgrund von nicht erfüllten Kriterien bezüglich Finanzen und Stadion- Infrastruktur verweigert. Punkto Finanzen gilt generell: Aktiengesellschaften, die den Spielbetrieb der Profimannschaften übernommen haben, durften per 31. Dezember 2005 keine Überschuldung ausweisen. Trotzdem bestehende Überschuldungen mussten durch Bankgarantien, Forderungsverzichte, Rangrücktrittserklärungen oder andere Zahlungsnachweise ausgeglichen werden.
Lizenzerteilung ohne Auflagen: FC Vaduz-Lie AG.
Lizenzerteilung mit Auflagen: FC Thun Betriebs AG, Betriebsgesellschaft FCZ AG, FC Basel 1893 AG, BSC Young Boys Betriebs AG, FC Schaffhausen AG, FC St. Gallen AG, FC Aarau AG, FC LS-Vaud SA (Lausanne-Sport).
Lizenzerteilung für Challenge League: Olympique des Alpes SA (Sion).
Verweigerung der Lizenz: Neue Grasshopper Fussball AG, FC Luzern- Innerschweiz AG, FC Wil 1900 AG, Neuchâtel Xamax SA, FC La Chaux-de- Fonds AG, FC Romandie SA (Yverdon).
fest (Quelle: Si)
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GC hat die Axpo Super League-Lizenz erhalten
Die Rekursinstanz für Lizenzen der SFL hat die definitiven Lizenzentscheide für die Axpo Super League gefällt. Sie hat die Rekurse der sieben Klubs (GC, Neuchâtel Xamax FC, Yverdon-Sport FC, FC Luzern, FC Sion, FC La Chaux-de-Fonds, FC Wil), die in erster Instanz keine Lizenz erhalten hatten, allesamt gutgeheissen. Die Entscheide für die Challenge League stehen noch aus.
Die Rekursinstanz hatte sich vorerst mit den Dossiers der neu in Aktiengesellschaften organisierten Klubs der Axpo Super League sowie der aufstiegswilligen Challenge-League-Vereine zu befassen. Bei den noch hängigen Gesuchen der übrigen Klubs der Challenge League fallen die Entscheide bis am 29. Mai.
Die Rekursinstanz für Lizenzen der SFL hat die definitiven Lizenzentscheide für die Axpo Super League gefällt. Sie hat die Rekurse der sieben Klubs (GC, Neuchâtel Xamax FC, Yverdon-Sport FC, FC Luzern, FC Sion, FC La Chaux-de-Fonds, FC Wil), die in erster Instanz keine Lizenz erhalten hatten, allesamt gutgeheissen. Die Entscheide für die Challenge League stehen noch aus.
Die Rekursinstanz hatte sich vorerst mit den Dossiers der neu in Aktiengesellschaften organisierten Klubs der Axpo Super League sowie der aufstiegswilligen Challenge-League-Vereine zu befassen. Bei den noch hängigen Gesuchen der übrigen Klubs der Challenge League fallen die Entscheide bis am 29. Mai.
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Lizenzen für alle
25.05.2007 | 17:16:16
BERN – Keiner musste über die Klinge springen: In zweiter Instanz erhielten alle «Zitterklubs» der obersten beiden Spielklassen ihre Lizenz für die nächste Saison.
GC, YB und Aarau aus der Super League, dazu Baulmes, Chiasso, La Chaux-de-Fonds, Lausanne und YF Juventus Zürich aus der Challenge League: Diesen Klubs war in erster Instanz die Lizenz für die nächste Saison verweigert worden.
Heute aber der General-Ablass: Sämtliche Vereine konnten im Rekursverfahren bedeutende zusätzliche Geldmittel bereitstellen und erhielten nachträglich ihre Spielberechtigung für die nächste Saison.
Am meister nachlegen musste der FC Aarau: Der knapp dem Abstieg entronnene Klub benötigte zusätzlich die Baubewilligung für eine neue Beleuchtungsanlage im Brügglifeld. Und: Die Aarauer dürfen den budgetierten Personalaufwand nur bei Nachweis gesteigerter Erträge überschreiten.
25.05.2007 | 17:16:16
BERN – Keiner musste über die Klinge springen: In zweiter Instanz erhielten alle «Zitterklubs» der obersten beiden Spielklassen ihre Lizenz für die nächste Saison.
GC, YB und Aarau aus der Super League, dazu Baulmes, Chiasso, La Chaux-de-Fonds, Lausanne und YF Juventus Zürich aus der Challenge League: Diesen Klubs war in erster Instanz die Lizenz für die nächste Saison verweigert worden.
Heute aber der General-Ablass: Sämtliche Vereine konnten im Rekursverfahren bedeutende zusätzliche Geldmittel bereitstellen und erhielten nachträglich ihre Spielberechtigung für die nächste Saison.
Am meister nachlegen musste der FC Aarau: Der knapp dem Abstieg entronnene Klub benötigte zusätzlich die Baubewilligung für eine neue Beleuchtungsanlage im Brügglifeld. Und: Die Aarauer dürfen den budgetierten Personalaufwand nur bei Nachweis gesteigerter Erträge überschreiten.