Habe folgendes gefunden. Würde das nachträglich 3 statt einen Punkt bedeuten?
Ärger um Kaplans Spielberechtigung
TSG Wörsdorf droht Punktverlust
Vom 02.12.2004
(nn) Fußball-Oberligist TSG Wörsdorf kann am Samstag (14.00 Uhr) mit einem Sieg über den Rangsechsten KSV Klein-Karben den erreichten einstelligen Platz verteidigen, läuft aber Gefahr, rückwirkend den beim 1:1 gegen den KSV Hessen Kassel am 30. Oktober ergatterten Punkt wieder zu verlieren.
Grund hierfür sind Irritationen um die Spielberechtigung für Neuzugang Nihat Kaplan, vormals Spielertrainer beim Wiesbadener Bezirksligisten SG Germania. Der hatte im Juni des Jahres letztmals für die Germania gekickt, wurde dann von der TSG im Oktober als Vertragsamateur verpflichtet. Die Pass-Stelle des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) schickte zunächst eine auf den 17. Dezember datierte Spielberechtigung, auf Wörsdorfer Reklamation eine geänderte mit dem Okay für einen sofortigen Einsatz. Jetzt wurde die erteilte Spielberechtigung wieder eingezogen, nachdem man im Frankfurter HFV-Domizil offenbar einen Irrtum bemerkt hatte. Fakt ist: Nihat Kaplan, der nur gegen Kassel eingesetzt wurde, darf erst ab 17. Dezember das TSG-Trikot tragen.
Bleibt nun die vom Verbandsgericht zu erörternde Frage, wer für die fälschlich erteilte Spielberechtigung haftet. Entscheidend für die Frage der Spielwertung ist aber ein anderer Aspekt: Der Nachtrag des Spielers Nihat Kaplan in die vom Verband geforderte Vereinsspielerliste. Gemäß Absatz neun der Oberliga-Durchführungsbestimmungen muss jeder Club, der einen Neuzugang einzusetzen will, dessen Eckdaten via E-Mail vor Spielbeginn an Klassenleiter Armin Keller übermitteln. Geschieht das erst nach dem Spiel, "hat der Verein Pech gehabt", so Keller.
Soll heißen, eventuell errungene Punkte sind futsch. "Das ist ein schwebendes Verfahren, zu dem wir uns nicht äußern", will Abteilungschef Thorsten Mankel zuerst den Entscheid des Sportgerichts abwarten. Da Wörsdorf dem Vernehmen nach die Daten des Spielers erst nach der Partie übermittelt hat, ist der Verlust des einen Zählers zu befürchten.
Viktoria Aschaffenburg zog in einem allerdings etwas anders gelagerten Fall den Kürzeren und büßte den 1:0-Sieg in Flieden in erster Instanz ein. Der Fall geht nun in die Berufung - auf DFB-Ebene.
Aus dem Wiesbadenen Kurier
-
- Beiträge: 1809
- Registriert: 27. Mai 2002, 02:00
- Wohnort: Bad Nauheim
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 1443
- Registriert: 10. Apr 2004, 20:47
- Wohnort: Heidelberg
- Kontaktdaten:
So wie ich die HFV-Strafordnung verstehe, gibt es, wenn der HFV die Sache nicht einschlafen läßt, drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf es wußte oder hätte wissen müssen. Das Spiel wird daher mit 3:0 für die Löwen gewertet.
Möglichkeit 2:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf nichts dafür konnte und die KSV-Verantwortlichen verzichten auf ein Wiederholungsspiel. Das Spiel bleibt mit 1:1 gewertet.
Möglichkeit 3:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf nichts dafür konnte und die KSV-Verantwortlichen beantragen ein Wiederholungsspiel und wir fahren schön noch mal nach Wörsdorf.
So und jetzt wird’s langweilig:
Allerdings heißt es im Zeitungsbericht, die Spielberechtigung sei zunächst erteilt wurden, da man beim HFV den Einsatz Nihats für seinen Vorgängerverein in derselben Spielzeit nicht berücksichtigt hatte. Die sofortige Spielberechtigung wurde also wohl irrtümlich erteilt.
Und natürlich gibt es auch dafür eine schöne Vorschrift in der Strafordnung und wiederum findet diese sich in § 33.
Ist ein Wissen nachzuweisen oder meint der Rechtsausschuß, zumindest unterstellen zu können, daß man es in Wörsdorf hätte wissen müssen, wird das Spiel nachträglich mit 0:3 gewertet.
Kann man den Wörsdorfern beides nicht nachweisen, liegt es an den KSV-Verantwortlichen. Wenn ich es richtig verstehe, dürfte die Rechtsausschußentscheidung bei der Geschäftsstelle einflattern, wo man dann das weitere Vorgehen entscheiden kann. Entweder man läßt die Sache auf sich beruhen und alles bleibt beim Alten – das Spiel bleibt mit 1:1 gewertet. Oder man beantragt innerhalb der bestimmten Frist eine Spielwiederholung und es gilt dann das Ergebnis des Wiederholungsspiels. Die Frage ist also, ob man den einen sicheren Punkt behielte oder meint, in einem Wiederholungsspiel besser wegzukommen.
@ Christian
Die ersten drei Partien des 1.FC Eschborn in der Saison 2002/03 wurden jeweils mit 3:0 für den Gegner gewertet, nachdem, soweit ich mich erinnere, der Spielberichtsbogen nicht in Ordnung war. Handelt es sich also um einen Eingriff ins Spiel – und ein nicht Spielberechtigter greift eben ins Spiel ein – geht es nicht mehr nur den einen Verein und den Verband an, sondern auch den „geschädigten“ Verein. Passieren Regelverstöße also so, daß sie ins Spiel eingreifen, sitzen drei Parteien am Tisch und daher kann die Sache nicht bloß zwischen Wörsdorf und dem HFV bleiben.
Möglichkeit 1:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf es wußte oder hätte wissen müssen. Das Spiel wird daher mit 3:0 für die Löwen gewertet.
Möglichkeit 2:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf nichts dafür konnte und die KSV-Verantwortlichen verzichten auf ein Wiederholungsspiel. Das Spiel bleibt mit 1:1 gewertet.
Möglichkeit 3:
Der HFV-Rechtsausschuß stellt fest, daß Wörsdorf nichts dafür konnte und die KSV-Verantwortlichen beantragen ein Wiederholungsspiel und wir fahren schön noch mal nach Wörsdorf.
So und jetzt wird’s langweilig:
Wurde Nihat ohne Spielberechtigung eingesetzt, hat das neben einer Geldstrafe also ebenfalls den „Spielverlust“ zur Folge. Das Spiel würde mit 3:0 für die Löwen gewertet.§ 33 Einsatz nicht spielberechtigter Spieler
1. Das Spielenlassen eines nicht spielberechtigten oder nicht einsatzberechtigten Spielers wird für jeden eingesetzten Spieler mit Geldstrafe von € 15,- bis zu € 250,- geahndet. In schweren Fällen kann ein Spielverbot bis zu zwei Monaten verhängt werden.
[…]
4. In den Fällen von Nr.1 bis 3 tritt bei Verbandsspielen außerdem Spielverlust ein. Die Punkte fallen dem Gegner zu. Spiele, die mit einer Tordifferenz von weniger als 3 Toren gewonnen wurden, werden gemäß § 10 Nr.1 Strafordnung mit 3:0 Toren als gewonnen gewertet.
Allerdings heißt es im Zeitungsbericht, die Spielberechtigung sei zunächst erteilt wurden, da man beim HFV den Einsatz Nihats für seinen Vorgängerverein in derselben Spielzeit nicht berücksichtigt hatte. Die sofortige Spielberechtigung wurde also wohl irrtümlich erteilt.
Und natürlich gibt es auch dafür eine schöne Vorschrift in der Strafordnung und wiederum findet diese sich in § 33.
Die Sache ist nun also ein Fall für den Rechtsausschuß, der zu prüfen hat, ob mindestens ein beteiligter Verantwortlicher in Wörsdorf wußte oder hätten wissen müssen, daß Nihat keine sofortige Spielberechtigung hätte bekommen dürfen.5. Stellt der Rechtsausschuß fest, daß eine Spielberechtigung irrtümlich erteilt worden ist und der Verein des betreffenden Spielers hieran schuldlos ist, sind die gewonnenen oder unentschieden ausgegangenen Spiele, in denen der nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt wurde zu wiederholen, wenn der Spielgegner spätestens am vierten Tag nach Zustellung der Entscheidung des Rechtsausschusses beim Kassenleiter den Antrag auf Spielwiederholung stellt. […]
In den Wiederholungsspielen darf der betreffende Spieler auch dann nicht eingesetzt werden, wenn er inzwischen spielberechtigt geworden ist.
Erkennt ein Verantwortlicher des Vereins die Unwirksamkeit der irrtümlich erteilten Spielberechtigung oder mußte sich ihm die Unwirksamkeit aufgrund der ihm bekannten Sachlage aufdrängen und wird der Spieler gleichwohl in Verbandsspielen eingesetzt, gelten Nr.1 und 4 dieser Vorschrift.
Ist ein Wissen nachzuweisen oder meint der Rechtsausschuß, zumindest unterstellen zu können, daß man es in Wörsdorf hätte wissen müssen, wird das Spiel nachträglich mit 0:3 gewertet.
Kann man den Wörsdorfern beides nicht nachweisen, liegt es an den KSV-Verantwortlichen. Wenn ich es richtig verstehe, dürfte die Rechtsausschußentscheidung bei der Geschäftsstelle einflattern, wo man dann das weitere Vorgehen entscheiden kann. Entweder man läßt die Sache auf sich beruhen und alles bleibt beim Alten – das Spiel bleibt mit 1:1 gewertet. Oder man beantragt innerhalb der bestimmten Frist eine Spielwiederholung und es gilt dann das Ergebnis des Wiederholungsspiels. Die Frage ist also, ob man den einen sicheren Punkt behielte oder meint, in einem Wiederholungsspiel besser wegzukommen.
@ Christian
Die ersten drei Partien des 1.FC Eschborn in der Saison 2002/03 wurden jeweils mit 3:0 für den Gegner gewertet, nachdem, soweit ich mich erinnere, der Spielberichtsbogen nicht in Ordnung war. Handelt es sich also um einen Eingriff ins Spiel – und ein nicht Spielberechtigter greift eben ins Spiel ein – geht es nicht mehr nur den einen Verein und den Verband an, sondern auch den „geschädigten“ Verein. Passieren Regelverstöße also so, daß sie ins Spiel eingreifen, sitzen drei Parteien am Tisch und daher kann die Sache nicht bloß zwischen Wörsdorf und dem HFV bleiben.