Ich hab´s mal ein bisschen "veredelt". Jetzt passt es:KSV-Jens hat geschrieben:Bei Insolvenzverfahren unterscheidét man meines Wissens Insolvenz anmelden (die übliche Vorstufe, harmlos), Insolvenzverfahren eröffnen (kommt erst später, da entscheidet der Zeitpunkt über Abstieg und Ablöse ja/nein) und tatsächlich insolvent gehen (dann ist finito).
Bei Insolvenzverfahren unterscheidet man
1. Insolvenzantrag stellen (die Vorstufe = Insolvenzantragsverfahren; da wird geprüft, ob tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt oder nicht und i. d. R. der "Betrieb" erstmal fortgeführt).
2. Insolvenzverfahren eröffnen (kommt erst später, i. d. R. max. 3 Monate nach Antragstellung) und
3. Abschluss des Insovenzverfahrens mit den 3 Möglichkeiten
- Firma/Verein wird im Insolvenzverfahren saniert und besteht weiter
- Firma/Verein wird aus der Insolvenz heraus an eine neue juristische Person vertickt und besteht in dieser Form weiter
- Firma/Verein ist nicht rettungsfähig und wird liquidiert (dann ist tatsächlich finito).
Die DFB-Regelungen, wie mit den Vereinen in den unterschiedlichen Phasen umgegangen wird, kenne ich nicht so genau.
Ahlen befindet sich in der Insolvenzantragsphase. D. h., wenn noch genug Kohle zusammen kommt, um die Liquiditätslücke zu stopfen, können die den Antrag noch zurücknehmen und nix passiert.
Wenn das Verfahren eröffnet wird (müsste spätestens Anfang Januar passieren), hat der Inso-Verwalter bezüglich der Arbeitsverträge ein Sonderkündigungsrecht.