Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Moin,wollte mich auch mal zu wort melden.
Ich weiß zwar nicht was in Ulm los war,aber da ich schon selber mal Stadionverbot hatte,möchte ich mich mal kurz zu wort melden.
Es war glaube ich zur Landesligazeit und der KSV spielte in Bad Hersfeld(Aßbach).Dort habe ich auch einen Polizisten und Polizistin beleidigt,was ich gesagt habe,möchte ich jetzt nicht wiedergeben,is auch egal.
Auf jedenfall haben sie mich dann versucht aus dem damaligen Fanbus raus zuholen um meine Personalien festzustellen,was ihnen aber nicht gelang.
Ein oder zwei Wochen später hab ich dann ne Vorladung der Polizei bekommen,wegen Beamtenbeleidigung.Ich habe aber keine Aussage gemacht.Ca.5 Wochen später hatte ich ne Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Briefkasten,wegen Beamtenbeleidigung.
4 Wochen später war dann eine Gerichtsverhandlung in Bad Hersfeld,wegen Beamtenbeleidigung.Das Urteil viel wie folgt aus:
1) 2 Jahre Stadion Verbot für Spiele des KSV HESSEN KASSEL
2) 500 Meter von den Sportplätzen fern halten,wo der KSV spielt.
3) 1200 Euro Geldstrafe
So jetzt könnt ihr euch selbst mal ein Urteil bilden,ich werde auf jeden fall keine Beamtenbeleidigung mehr machen.
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Rot & Weiss bis in den Tod
Ich weiß zwar nicht was in Ulm los war,aber da ich schon selber mal Stadionverbot hatte,möchte ich mich mal kurz zu wort melden.
Es war glaube ich zur Landesligazeit und der KSV spielte in Bad Hersfeld(Aßbach).Dort habe ich auch einen Polizisten und Polizistin beleidigt,was ich gesagt habe,möchte ich jetzt nicht wiedergeben,is auch egal.
Auf jedenfall haben sie mich dann versucht aus dem damaligen Fanbus raus zuholen um meine Personalien festzustellen,was ihnen aber nicht gelang.
Ein oder zwei Wochen später hab ich dann ne Vorladung der Polizei bekommen,wegen Beamtenbeleidigung.Ich habe aber keine Aussage gemacht.Ca.5 Wochen später hatte ich ne Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Briefkasten,wegen Beamtenbeleidigung.
4 Wochen später war dann eine Gerichtsverhandlung in Bad Hersfeld,wegen Beamtenbeleidigung.Das Urteil viel wie folgt aus:
1) 2 Jahre Stadion Verbot für Spiele des KSV HESSEN KASSEL
2) 500 Meter von den Sportplätzen fern halten,wo der KSV spielt.
3) 1200 Euro Geldstrafe
So jetzt könnt ihr euch selbst mal ein Urteil bilden,ich werde auf jeden fall keine Beamtenbeleidigung mehr machen.
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Ziel erreicht würde ich da mal sagen.Wolle/KS hat geschrieben:So jetzt könnt ihr euch selbst mal ein Urteil bilden,ich werde auf jeden fall keine Beamtenbeleidigung mehr machen.
"Erfolg ersetzt alle Argumente". Kicks.
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
für mich ist das sv eine farce
wegen beleidigung eines beamten
wenn jeder fahrverbot bekäme der "seine mitverkehrsteilnehmer" beleidigt hätte, wären die straßen schön frei
wenn das schule macht, kann jeder der grün weißen garde behaupten - der hat mich beleidigt (egal ob stimmt oder nicht) und dann ist der "fanschikane" im stadion tor und tür geöffnet, aber das ist ja anscheinend das was zwanziger, hopp und konsorten wollen. demnächst werden filme gedreht und jeder der darauf erkannt wird wie er den mittelfinger hebt bekommt auch sv
probier mal als fan was gegen einen grünen terminator was zu machen - weder name, noch personalnummer bekommst du -da kriegste eher einen gummiknüppel zwischen die hirse... ach ich hör jetzt auf sonst kotz ich

@wolle/ks
strafe muß sein keine frage - aber das verhältniss stimmte damals und heute definitiv nicht. wer beleidigt bekommt verbot, genauso wie die leute die fluchttore aufbrechen wollen? das kanns nicht sein





probier mal als fan was gegen einen grünen terminator was zu machen - weder name, noch personalnummer bekommst du -da kriegste eher einen gummiknüppel zwischen die hirse... ach ich hör jetzt auf sonst kotz ich



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strafe muß sein keine frage - aber das verhältniss stimmte damals und heute definitiv nicht. wer beleidigt bekommt verbot, genauso wie die leute die fluchttore aufbrechen wollen? das kanns nicht sein

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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
@ Pitscher
Man hätte ihn auch 10 Jahre einsperren können und das Ziel wäre damit auch ganz sicher erreicht gewesen. Verhältnismäßigkeit heißt hier das Stichwort!
Außerdem: Schon oft musste ich mir von Polizisten Sätze anhören, die wirklich unter aller Sau waren. Beispielsweise diese Saison in Nürnberg: Wir wurden trotz längerem Aufenthalt am Nürnberger Bahnhof gezwungen auf dem Gleis zu bleiben. Auf eine freundliche Nachfrage, wieso diese Maßnahme getroffen wurde (ich hatte schließlich Hunger und Durst) , bekam ich als Antwort (O-Ton) :"Halt die Fresse, ihr habt im Stadion schon genug gefressen!" Was für eine Strafe hat der Polizist, trotz Beschwerde meinerseits bei einem seiner Kollegen, bekommen? Keine! Er nimmt trotz einer solch agressiven Art weiterhin an Einsätzen teil, bei denen doch eigentlich Deeskalation gefragt sein sollte.
Was ich damit sagen will: Ein Stadionverbot wegen Beamtenbeleidigung auszusprechen grenzt schon an Willkür! Wäre der Betroffene handgreiflich geworden, hätte ich es u.U. verstanden. Aber unter diesen Umständen kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Man hätte ihn auch 10 Jahre einsperren können und das Ziel wäre damit auch ganz sicher erreicht gewesen. Verhältnismäßigkeit heißt hier das Stichwort!
Außerdem: Schon oft musste ich mir von Polizisten Sätze anhören, die wirklich unter aller Sau waren. Beispielsweise diese Saison in Nürnberg: Wir wurden trotz längerem Aufenthalt am Nürnberger Bahnhof gezwungen auf dem Gleis zu bleiben. Auf eine freundliche Nachfrage, wieso diese Maßnahme getroffen wurde (ich hatte schließlich Hunger und Durst) , bekam ich als Antwort (O-Ton) :"Halt die Fresse, ihr habt im Stadion schon genug gefressen!" Was für eine Strafe hat der Polizist, trotz Beschwerde meinerseits bei einem seiner Kollegen, bekommen? Keine! Er nimmt trotz einer solch agressiven Art weiterhin an Einsätzen teil, bei denen doch eigentlich Deeskalation gefragt sein sollte.
Was ich damit sagen will: Ein Stadionverbot wegen Beamtenbeleidigung auszusprechen grenzt schon an Willkür! Wäre der Betroffene handgreiflich geworden, hätte ich es u.U. verstanden. Aber unter diesen Umständen kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
also wenn die 30.000 zuschauer auf der südtribüne rufen ar******,Wi****, Hu******* zum Torwart wenn der ein Abstoß macht müssten ja alle 30.000 stadion verbot bekommen...oder wenn man gar den schiedsrichter beleidigt und der halt alle anzeigt wegen schiedsrichter beleidigung alle stadionverbot...
also wegen sowas ist echt lächerlich...!!!
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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
so scheint es auch in diesem fall zu sein. in der hna hat lämmi gesagt das man das gespräch mit den ulmern suchen wollte. außerdem zeigt der "übeltäter" reue. in wie weit die polzei sich nun gesprächsbereit (wegen der beamtenbeleidigung) zeigt werden wir sehen. desweiteren haben auch einige ksv fans vorladung mit anhörung zu kasseler revieren (wegen den vorfällen in ulm) bekommen. hoffe und denke mal das dies noch ein schwebendes verfahren ist und drücke dem "übeltäterlomo hat geschrieben:Ich teile viele Deiner Punkte, Gonzo. Aber bei einer Sache möchte ich mal "aufklären": es ist nicht die Justiz, die Stadionverbote verhängt. Vielmehr machen das die Vereine als Inhaber des Hausrechts (zugegebenermaßen oft auf Antrag der Polizei). Es handelt sich um ein zivilrechtliches Handeln, bei dem (leider) auch die Unschuldsvermutung (als strafrechtliche Kategorie) nicht gilt.Gonzo hat geschrieben:All das sollte sich die gute Göttin Jusitia mal genau ansehen, stattdessen verschwendet sie ihre Zeit damit, immer neue Aktbilder von sich anfertigen zu lassen.
Daneben würde ich mir wünschen, dass hier endlich mal einer, der es wirklich weiß, etwas zu dem Hintergrund für das aktuelle Stadionverbot schreibt. Dann hören vielleicht auch mal die Mutmaßungen auf.


trotz allen - stadionverbot wegen beamtenbeleidigung ist der hammer....



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Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
Beamtenbeleidigung gibt es nicht!!! Das fällt unter den ganz normalen Straftatbestand der Beleidigung.
All you need is trust and a little bit of pixie dust!
Re: Alles rund um eventuelle Stadioverbote.
(...)Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung – entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben – kein eigener Tatbestand, da ein Beamter im Rechtssystem nicht besser gestellt ist als ein anderer Staatsbürger. Es handelt sich um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“ (...)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Dennoch gibt es bei der Beleidigung eines Amtsträgers eine verfahrensrechtliche Besonderheit: Während die Straftat grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird, kann gemäß § 194 Abs. 3 StGB bei einer Beamtenbeleidigung auch der Dienstvorgesetzte des Beleidigten den Strafantrag stellen:
„Ist die Beleidigung gegen einen Amtsträger, einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einen Soldaten der Bundeswehr während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst begangen, so wird sie auch auf Antrag des Dienstvorgesetzten verfolgt. Richtet sich die Tat gegen eine Behörde oder eine sonstige Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so wird sie auf Antrag des Behördenleiters oder des Leiters der aufsichtführenden Behörde verfolgt. Dasselbe gilt für Träger von Ämtern und für Behörden der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.“ (...)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Für immer Auestadion!