Liebe Löwen-Fans,
in der jüngeren Vergangenheit haben mehrere Fans des KSV Hessen, die insbesondere für das Abbrennen von Bengalischen Feuern verurteilt wurden, kurze Zeit nach der Verurteilung Post der Polizei erhalten. Hierbei handelte es sich um eine "Vorladung zur Erhebung eines DNA-Identifizierungsmusters", was nicht anderes ist als die Abgabe einer DNA-Probe ist, wie sie z.B. bei Vergewaltigungen oder Terrorismus eingesetzt wird. Im unteren Bereich des Schreibens wird darauf hingewiesen, dass diese freiwillig abzugeben ist. Die Abgabe einer Speichelprobe ist nicht unerheblich, da diese einmal gespeicherten Daten ein Leben lang gegen Euch verwendet werden können, um Euch zu belasten. Ein Beispiel wäre, dass Ihr eine Zigarette an einem Ort geraucht habt, an dem später ein Verbrechen verübt wird und Eure Zigarrettenkippe als Beweismittel ausgewertet wird. Deshalb gibt es verschiedene Rechte, die Ihr wahrnehmen könnt und über die ihr zumindest informiert sein solltet. Der Text wurde von Fachanwälten überprüft und ergänzt.
Auch beim Abbrennen von Pyrotechnik ist es möglich, als Unschuldiger, der nur in der Nähe steht, ins Visier der Justiz zu geraten und sogar verurteilt zu werden, sofern man den tatsächlichen Täter nicht kennt oder nennen möchte. Dies ist bundesweit und auch regional bereits geschehen. Daher ist diese Information für alle, die im Fanblock stehen, von Interesse. Nach Rücksprache mit den Fananwälten ist es in jedem Fall ratsam, auf die Abgabe einer solchen Probe verzichten.
Dabei ist es allerdings auch empfehlenswert, sich möglicherweise auf Besuch von Polizeibeamten einzustellen, die eine "freiwillige Probe" zu erzwingen versuchen. Dies ist bereits in der Fanszene Kassel geschehen. Die Beamten gaben sich, wie glaubhaft versichert wurde, an der Sprechanlage als "Stromableser" aus, um Zutritt zum Gebäude zu erlangen. Sie behaupteten, an der Wohnungstür angekommen, dass sie mit mit einer richterlichen Anordnung für eine Zwangsabgabe zurückkehren würden, wenn er nicht eine "freiwillige Probe" abgebe. Dem gab der Fan nach.
Da es sich bei einer Speichelprobe um einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff handelt, sind die gesetzlichen Voraussetzung für die Anordnung einer DNA-Probe durch einen Richter so ausgestaltet, dass nicht bei jedem Bagatelldelikt eine Anordnung möglich ist. Darüber hinaus normiert die Rechtsprechung z.B. bei Jugendlichen nochmals höhere Anforderungen. Das heißt: Solltet Ihr Post von der Polizei bekommen, in der Euch um die Abgabe einer DNA-Probe ("mit Ihrem Einverständnis") gebeten wird, dürft Ihr diese zu Eurem eigenen Schutz ignorieren - das ist Euer Recht. Ihr seid auch nicht verpflichtet, z.B. im Zusammenhang mit einer Vernehmung bei der Polizei oder einer normalen erkennungsdienstlichen Behandlung (Abnahme von Fotos, Fingerabdrücken usw.) eine Speichelprobe abzugeben und solltet das auch nicht freiwillig tun. Falls die Polizei euch zur Abgabe einer DNA-Probe drängen will, verweist darauf, dass die Polizei doch bitte einen richterlichen Beschluss erwirken soll.
Die Polizei darf im übrigen auch nicht einfach eure Wohnung oder euer Grundstück betreten, sofern nicht "Gefahr im Verzug" besteht oder dies nicht richterlich angeordnet ist. Bitte beachtet, dass manchmal auch eine mündliche Durchsuchungsanordnung eines Richters vorliegen kann. Üblich ist jedoch ein schriftlicher Durchsuchungsbeschluss. Eine Wohnungsdurchsuchung wird durch einen Richter nicht leichtfertig angeordnet und ist sehr unwahrscheinlich. Sollten die Polizisten dennoch Eure Wohnung betreten haben, weil sie etwa behaupteten, sie würden den Strom ablesen, dürft ihr auf Euer Hausrecht verweisen und sie zum Gehen auffordern. Ihr könnt Euch zuvor deren Namen und Dienststelle nennen lassen, falls Euch deren Auftreten nicht „koscher“ erscheint und ggf. in Absprache mit Fananwälten formal oder über einen Rechtsanwalt Beschwerde einreichen und die Dienstaufsicht informieren.
Da es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Richter tatsächlich eine Anordnung zur DNA-Probe für Delikte wie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unterzeichnet, solltet Ihr Euch nicht von gegenteiligen Aussagen der Polizisten verunsichern oder einschüchtern lassen. Eine richterliche Anordnung zu einer DNA-Probe wird Euch i.d.R. übrigens per Post erreichen, so daß Ihr ausreichend Zeit habt, Euch anwaltlichen Beistand zu organisieren. Es ist ratsam, den Fall umgehend dem Fanrechtefonds und den Fananwälten zu melden und/oder einen Anwalt einzuschalten. Dieser ist dann in der Lage, dagegen zu klagen. Fanorganisationen hätten an einem solchen Fall hohes Interesse und könnten sich ggf. an den Kosten hierfür beteiligen.
DNA-Proben bei Kasseler-Fußballfans
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Bernd RWS 82
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Re: DNA-Proben bei Kasseler-Fußballfans
...einfach nur noch widerlich krank solche "staatsaktionen" und aufs allerschärfste zu verurteilen
finde es prima das es solch einen "aufklärungsthread" gibt und hoffe das er immer mal wieder mit news gespickt wird

finde es prima das es solch einen "aufklärungsthread" gibt und hoffe das er immer mal wieder mit news gespickt wird
"You´ll never walk alone KSV Hessen Kassel" Seit dem 6.10.1974 bis zum Tod !
"Man kann sich eine neue Freundin suchen, aber keinen neuen Verein !"(Campino)
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