Dollar hat geschrieben:ich sag ja auch nicht, dass es sicher wäre. allerdings ist es ja auch immer noch nicht klar ob der vorstand und seine zustimmung bei der verpflichtung überhaupt satzungsgemäß war (in seiner anzahl an mitgliedern).
ich bin kein jurist, aber ausschließen würde ich nicht, dass man da die kodten nicht hätte weiter geben können...
Hat da nicht Jemand was gesagt, von wegen auch zu zweit Handlungsfähig, laut Satzung!?
Ich dachte so etwas vernommen zu haben.