Göker muß 720 000 Strafe zahlen

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Wolle/KS
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Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Wolle/KS » 2. Aug 2008, 07:26

Theme des Tages.
Göker muss 720000 Euro Strafe zahlen
Strafverfahren beendet - Schadenssumme in Millionenhöhe
Mehmet Göker

Das Strafverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden des Kasseler Versicherungsvermittlers MEG AG, Mehmet Göker, ist beendet: Göker muss eine Strafe von 720 000 Euro zahlen. Das entspricht 720 Tagessätzen zu je 1000 Euro - dem angenommenen täglichen Nettoverdienst. Dies bestätigte gestern die Kasseler Staatsanwaltschaft.

Göker wurde vorgeworfen, er habe der Sozialversicherung Beiträge vorenthalten und Lohnsteuer hinterzogen. Die Steuern habe das Unternehmen bereits nachgezahlt, bei den Sozialversicherungsbeiträgen habe man sich mit den Rentenversicherern verständigt, sagte gestern MEG-Finanzvorstand Michael Kopeinigg.

Insgesamt belief sich die Schadenssumme laut Göker-Anwalt Dr. Michael Nagel aus Hannover auf einen Betrag im "niedrigen einstelligen Millionenbereich" (2,5 Mio. Euro Steuer, 2 Mio. Euro Sozialversicherungsnachzahlungen).

Laut Nagel werde nun geprüft, ob die damaligen juristischen Berater und der Steuerberater aus dieser Zeit in Regress genommen werden können.

Die MEG war 2007 ins Visier der Steuerfahnder geraten, weil sie Scheinselbstständigkeit vermuteten. Im September vergangenen Jahres hatten 200 Beamte von Zoll und Steuerfahndung das Unternehmen in der Kasseler Falderbaumstraße durchsucht und Unterlagen sichergestellt.

Neben Göker wurde auch gegen seinen Vorstandskollegen B ermittelt. Auch das Verfahren gegen ihn ist abgeschlossen. Göker habe sich auf den Strafbefehl eingelassen, um das Verfahren zu verkürzen und habe aktiv zur Aufklärung beigetragen, sagte Nagel.

Die Steuerschuld, so Kopeinigg, sei bereits beglichen, bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge habe man sich mit den Trägern "geeinigt". Das Unternehmen sei in der Lage, die finanziellen Lasten zu tragen. Im Jahr 2007 habe man schwarze Zahlen geschrieben, das gleiche gelte auch für 2008.

Ein Teil der früher Selbstständigen sei mittlerweile fest angestellt, MEG beschäftige derzeit rund 400 fest angestellte Mitarbeiter, der Wachstumskurs des Unternehmens werde fortgesetzt. Mit 59 Auszubildenden sei MEG mittlerweile einer der größten Ausbildungsbetriebe in der Region und für die Stadt Kassel ein wichtiger Steuerzahler.

In der Vergangenheit habe man allerdings viele Fehler in der Außendarstellung gemacht, daran wolle man verstärkt arbeiten.

Von Martina Wewetzer

Quelle HNA

Arnee

Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Arnee » 2. Aug 2008, 11:11

Viel zu wenig !!! :evil:

Sebastian
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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Sebastian » 2. Aug 2008, 20:19

1000 Euro netto am Tag. Macht ein Monatseinkommen von ca. 30.000 Euro. Nicht schlecht, nicht schlecht.
ヘッセン・カッセル

Wolle/KS
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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Wolle/KS » 3. Aug 2008, 09:34

„Ich wollte, dass es schnell vorbei ist“
720.000 Euro Strafe und vorbestraft – doch Göker sagt: „Kann mit dem Strafmaß gut leben“

Von KARSTEN KNÖDL

Kassel. Es war in den vergangenen Monaten DAS Thema in ganz Kassel: Wird Mehmet E. Göker (MEG AG) verurteilt... und wenn ja zu was? Seit Freitag ist es klar: Der Versicherungsmakler muss eine Strafe von 720 Tagessätzen à 1.000 Euro zahlen, sprich 720.000 Euro. Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung auf EXTRA TIP-Anfrage: „Das ist das höchste Strafmaß, das man per Strafbefehl und in Tagessätzen verhängen kann."

Elf Monate ist es her, dass Polizei, Zoll, Steuerfahndung die Geschäftsräume der MEG AG in Waldau durchsuchte. Die große Frage: Hat Versicherungsmakler Mehmet Göker Selbstständige zum Schein beschäftigt und damit Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt?

Jetzt erging das Urteil per Strafbefehl. Strafbefehl, das heißt, es kam zu keiner Verhandlung, der Richter verhängte die Strafe. Und Mehmet Göker hat das Strafmaß akzeptiert, auch wenn er jetzt vorbestraft ist. Mehmet Göker: „Das habe ich in Kauf genommen. Ich wollte, dass die Geschichte so schnell wie möglich vorbei ist. Und sich nicht noch Jahre hinzieht. Das hätte meiner Firma mehr geschadet als alles andere.“ Gökers Strafverteidiger Dr. Michael Nagel hätte die Sache gerne bis zum Ende durchgefochten: „Es ist überhaupt nicht sicher, ob Herr Göker dann überhaupt verurteilt worden wäre. Ich wäre notfalls auch bis vor den Bundesgerichtshof gegangen. Ein abschließende Rechtsprechung gibt es in einem solchen Fall wie diesem noch nicht.“

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung ist Göker wegen Steuerhinterziehung und Beitragvorenthaltung verurteilt worden. Für „Taten“ die sich im Zeitraum zwischen Januar und August 2007 ereignet haben. Dafür wird neben der Strafe auch eine kräftige Nachzahlung fällig – Sozialversichererungsbeiträge und Lohnsteuer. Göker: „Ist alles schon bezahlt.“

Neben Göker wurde auch dessen Produkt- und Betriebsvorstand B verurteilt. Der muss 360 Tagesätze à 400 Euro zahlen.

Quelle Extra Tip

esteban
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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von esteban » 3. Aug 2008, 09:56

Geldverbrenner! :lol:

myohle
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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von myohle » 5. Aug 2008, 01:32

"MEG - Der Geldverbrennungsspezialist"
"MEG - Der Geldverbrennungsspezialist"
lockerz.com invite? schreib mir ne PN

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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Wolle/KS » 5. Aug 2008, 07:28

MEG: Steuerfragen nach wie vor unklar
Versicherungsvermittler MEG: Wer muss nach dem Strafbefehl was zahlen? Was trifft die ehemaligen MEGler?
Der Strafbefehl wurde erlassen, doch für etliche Ex-MEGler sind derzeit noch viele Fragen offen.

Kassel. Auf 720 000 Euro lautete der Strafbefehl für Mehmet Göker, Vorstand des Versicherungsvermittlers MEG, wegen Hinterziehung von Lohnsteuer und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Doch für manchen Ex-MEGler sind derzeit viele Fragen offen.

? Warum wurden für den Strafbefehl nur die acht Fälle des Geschäftsjahres 2007 herangezogen? Die MEG AG gibt es seit Frühjahr 2006.

! Scheinselbstständigkeit in dieser krassen Form hat sich bei der MEG AG erst Ende 2006 herausgebildet, so dass 2007 für die Staatsanwaltschaft wesentlich relevanter war, sagte gestern der Kasseler Oberstaatsanwalt Manfred Jung.

? Hat die Tatsache, dass MEG -Vorstand Mehmet Göker durch den Strafbefehl vorbestraft ist, Auswirkungen auf seine berufliche Zukunft? Stichwort: Vermittlerrichtlinie.

! "Wir prüfen den Sachverhalt und werden dann entscheiden, ob es Auswirkungen hat", sagte Walter Ruß, Sprecher der Industrie- und Handelskammer Kassel. Dem Vernehmen nach vermittelt Göker als Vorstand keine Versicherungen. Seit Mai 2007 braucht man für die Vermittlung eine Erlaubnis. Erteilt wird sie von der IHK. Es gibt Übergangsfristen für Vermittler, die seit Jahren im Geschäft sind.

?Ab wann ist man überhaupt vorbestraft?

! Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe verhängt und diese rechtskräftig wurde. Dies sind in der Regel mehr als 90 Tagessätze oder über drei Monate Freiheitsstrafe.

? Gibt es einen Unterschied zwischen Urteil und Strafbefehl?

! Nein, ein Strafbefehl ist ein Urteil. Die Staatsanwaltschaft beantragt den Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Es gibt keine Verhandlung.

? Wurde mit dem Strafbefehl der Status der Versicherungsvermittler im Nachhinein geklärt? Also: Scheinselbstständig oder nicht?

! Entschieden wurde mit dem Strafbefehl über die Zeit Januar bis August 2007. Verbindlich klären lässt sich die Frage der Scheinselbstständigkeit aber nur mit einer so genannten Statusklage beim Arbeitsgericht. Voraussetzung dafür ist ein Interesse an der Feststellung des Status. Dieses liegt vor, wenn das Dienstverhältnis noch besteht oder Ansprüche daraus offen sind, erklärte Roland Wille, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel.

? Und wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht?

! Es gibt zwar keine Frist für eine Statusklage, doch sollte analog zum Kündigungsrecht spätestens drei Wochen nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sagt Wille.

? Wer muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen?

! Ganz klar der Arbeitgeber. Er steht allein in der Pflicht für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag - also auch für den Arbeitnehmeranteil. Den Sozialversicherungsbeitrag kann der Staat vom Arbeitgeber für vier Jahre nachfordern; wurden die Beiträge vorsätzlich vorenthalten, endet die Frist sogar erst nach 30 Jahren.

? Das heißt, die einstigen MEGler müssen keine Nachzahlung von Sozialbeiträgen und Steuern fürchten?

! Die Sozialbeiträge müssen von der MEG AG gezahlt werden. Die Steuerfragen hängen von der individuellen Abrechnungspraxis zwischen MEGlern und dem Unternehmen ab.

? Um welche Steuerhöhe geht es dabei insgesamt noch?

! Dem Vernehmen nach sollen es bei der Steuer zusätzlich noch maximal 1,3 Millionen Euro sein. Dies geht zu Lasten der MEG AG. Es sei denn, es wurde mit den MEGlern etwas anderes vereinbart.

? Was bedeutet dieses Urteil für ehemalige MEGler?

! Sozialrechtlich ist die Angelegenheit entschieden. Die MEG AG muss die offenen Posten nachzahlen. Die Ansprüche des Staates sind damit abgegolten. Arbeitsrechtlich ist es komplizierter. Hierzu müssten betroffene Ex-MEGler bestehende Ansprüche gegen die MEG AG individuell vor dem Arbeitsgericht machen, etwa ein Arbeitszeugnis oder einen Spesenersatz fordern.

? Würden Stornoposten, zu denen es zwangsläufig im Versicherungsgeschäft kommt, oder der Adressenkauf, um ihre Geschäfte abzuwickeln, den gang zum Arbeitsgericht rechtfertigen?

! Stornoposten sind normal im Versicherungsgeschäft, dies würde kein Rechtsinteresse begründen. Anders sieht es beim Adressenkauf aus. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber nicht das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten abwälzen, so die Arbeitsgerichte. Denn der Arbeitgeber darf nicht verlangen die Arbeitsbedingungen (die Adressen) bei ihm einzukaufen.

Von Martina Wewetzer

Quelle HNA

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Re: Göker muß 720 000 Strafe zahlen

Beitrag von Supermario » 5. Aug 2008, 09:56

myohle hat geschrieben:"MEG - Der Geldverbrennungsspezialist"

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


NAJA, da wäre unsere Million wohl enge geworden

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