Geldstrafen für Saarbrücken und Stuttgarter Kickers
Verfasst: 10. Okt 2006, 23:28
Geldstrafen für Saarbrücken und Kiel
Das DFB-Sportgericht hat die Regionalligisten 1. FC Saarbrücken und Holstein Kiel zu Geldstrafen verurteilt. Die Saarländer müssen 5000 Euro zahlen, Kiel wird mit 1500 Euro zur Kasse gebeten. Beide Klubs wurden wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes bestraft, Saarbrücken zudem wegen mangelnden Schutzes des Gegners.
Beide Vereine haben dem Urteil zugestimmt. Beim Gastspiel des FK Pirmasens im Saarbrücker Ludwigspark (4:1) und beim Auswärtsspiel des Ex-Bundesligisten bei den Stuttgarter Kickers (1:1) hatten Anhänger des derzeitigen Tabellenzehnten der Regionalliga Süd Feuerwerkskörper gezündet. Die starke Rauchentwicklung führte in Stuttgart zu zwei Spielunterbrechungen. Außerdem waren Saarbrücker Anhänger auf die Gegentribüne eingedrungen und hatten dort andere Zuschauer bedroht.
Bei der Partie zwischen Kiel und Werder Bremen II am sechsten Spieltag der Regionalliga Nord (2:2) war in der zweiten Halbzeit ein Zuschauer aus dem Kieler Fanblock auf das Spielfeld gelaufen, worauf die Begegnung kurz unterbrochen wurde. Holstein Kiel steht zurzeit auf dem 13. Tabellenplatz.
Quelle: kicker.de
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3000 Euro Geldstrafe für die Stuttgarter Kickers
10.10.2006 11:40:43
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den Regionalligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verhängt.
In der ersten Halbzeit des Regionalliga-Spieles Stuttgarter Kickers gegen 1. FC Saarbrücken am 16. September 2006 wurden im Saarbrücker Fanblock Rauchbomben und andere Feuerwerkskörper gezündet, so dass das Spiel zweimal kurz unterbrochen werden musste. Einige Saarbrücker Anhänger aus dem Fanblock hatten sich zudem kurzfristig verbotener Weise Zugang zur Gegentribüne verschafft und bedrohten dort andere Zuschauer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.
Das DFB-Sportgericht hat die Regionalligisten 1. FC Saarbrücken und Holstein Kiel zu Geldstrafen verurteilt. Die Saarländer müssen 5000 Euro zahlen, Kiel wird mit 1500 Euro zur Kasse gebeten. Beide Klubs wurden wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes bestraft, Saarbrücken zudem wegen mangelnden Schutzes des Gegners.
Beide Vereine haben dem Urteil zugestimmt. Beim Gastspiel des FK Pirmasens im Saarbrücker Ludwigspark (4:1) und beim Auswärtsspiel des Ex-Bundesligisten bei den Stuttgarter Kickers (1:1) hatten Anhänger des derzeitigen Tabellenzehnten der Regionalliga Süd Feuerwerkskörper gezündet. Die starke Rauchentwicklung führte in Stuttgart zu zwei Spielunterbrechungen. Außerdem waren Saarbrücker Anhänger auf die Gegentribüne eingedrungen und hatten dort andere Zuschauer bedroht.
Bei der Partie zwischen Kiel und Werder Bremen II am sechsten Spieltag der Regionalliga Nord (2:2) war in der zweiten Halbzeit ein Zuschauer aus dem Kieler Fanblock auf das Spielfeld gelaufen, worauf die Begegnung kurz unterbrochen wurde. Holstein Kiel steht zurzeit auf dem 13. Tabellenplatz.
Quelle: kicker.de
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3000 Euro Geldstrafe für die Stuttgarter Kickers
10.10.2006 11:40:43
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegen den Regionalligisten Stuttgarter Kickers im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten und des Gegners eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verhängt.
In der ersten Halbzeit des Regionalliga-Spieles Stuttgarter Kickers gegen 1. FC Saarbrücken am 16. September 2006 wurden im Saarbrücker Fanblock Rauchbomben und andere Feuerwerkskörper gezündet, so dass das Spiel zweimal kurz unterbrochen werden musste. Einige Saarbrücker Anhänger aus dem Fanblock hatten sich zudem kurzfristig verbotener Weise Zugang zur Gegentribüne verschafft und bedrohten dort andere Zuschauer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist somit rechtskräftig.