19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

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apoiador
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von apoiador » 5. Dez 2009, 16:43

Es gibt drei verschiedene Züge, mit denen man von Kassel aus anreisen kann und es gibt zwei verschiedene Bahnhöfe in Kassel. Ich denke, dass es gar nicht so schwer fallen dürfte, dieser Aktion zu entgehen, wenn man es denn will.
trotzdem.

k10
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von k10 » 5. Dez 2009, 17:31

Ich kann Gonzos Beitrag nur befürworten! Bildet Fahrgemeinschaften und mietet Busse oder sonstwas. Diesen Eingriff dürfen wir uns auf keinen Fall gefallen lassen. :evil:

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Andi1234
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von Andi1234 » 5. Dez 2009, 18:09

na super..

hoffentlich werden busse organisiert..weil brauch ja nur einer misst zu bauen und dann werden schon alle verdächtigt..

MW
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von MW » 5. Dez 2009, 18:28

andreasm hat geschrieben:
MW hat geschrieben:Ein Grund mit dem Arsche daheim zu bleiben und sich nen schönen Tag auf dem Weihnachtsmarkt zu machen!
Da war die DDR ja ein Rechtsstaat dagegen.... :roll:
Das kann und darf man so nicht stehen lassen. Das ist nicht witzig. Die DDR war kein Rechtsstaat. Und eine Polizeikontrolle an einem frühen Samstagmorgen in einem Städtchen wie Kassel mag man vielleicht nicht gutheißen, aber sie ist definitiv legal, vielleicht sogar sinnvoll und führt dieses Land definitiv nicht ins Unrecht.
Das ist auch nicht witzig was da läuft! Das die DDR kein Rechtsstaat war,brauch ich(und andere) mir von dir sicher nicht erläutern zu lassen.

Das du solche Maßnahmen nur für "nicht gut" hälst ansonsten aber für o.k zeigt das du entweder gar nichts merkst oder aber eine bedenkliche Einstellung in dir trägst.

Der Fraktion "wer nichts zu verbergen hat,....." kann ich nur eines sagen:

Wer sich nicht bewegt,der spürt auch seine Fesseln nicht!

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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von Freibeuter » 5. Dez 2009, 18:40

andreasm hat geschrieben:Das kann und darf man so nicht stehen lassen. Das ist nicht witzig. Die DDR war kein Rechtsstaat. Und eine Polizeikontrolle an einem frühen Samstagmorgen in einem Städtchen wie Kassel mag man vielleicht nicht gutheißen, aber sie ist definitiv legal, vielleicht sogar sinnvoll und führt dieses Land definitiv nicht ins Unrecht.
Die Vorgänge in der DDR waren auch legal, zumindest nach den dort bestehenden Gesetzen.

firehouse
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von firehouse » 5. Dez 2009, 18:45

Ich lebe hier und Heute nicht Gestern in der DDR.
Ich werde mir jedenfalls keine Personalien abnehmen
lassen, meine Ausweis ist eh abgelaufen seit ner Woche...hihi
Habe deswegen leichte Bedenken^^Aber auch keine Zeit
schnell verlängern oder neuen machen zu lassen.
Also mitm Auto, Ausweichzug oder anderen Bahnhof.
Nationalität: Nordhessisch

Bernd RWS 82
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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von Bernd RWS 82 » 5. Dez 2009, 18:46

Lämmi hat geschrieben: Dies ist eine Polizeiliche Maßnahme und hat nichts mit dem Verein zu tun.
das ist einfach nur assozial und eine reine willkür eines überforderten rechtsstaates mit seinen völlig überforderten skb´s :o :evil:
hoffe das sich ettliche fahrgemeinschaften bilden werden und sich nicht ein einziger ksv fan in einen zug setzt. :o :P
Andi1234 hat geschrieben: hoffentlich werden busse organisiert..weil brauch ja nur einer misst zu bauen und dann werden schon alle verdächtigt..
meinste das ist bei busfahrten anderst?? mitgehangen - mitgefangen :o
firehouse hat geschrieben:Mein Perso ist abgelaufen...Was kann da passieren?
:lol: melden um 13.00 uhr im walder polizeirevier beim herrn albert :P

Und eine Polizeikontrolle an einem frühen Samstagmorgen in einem Städtchen wie Kassel mag man vielleicht nicht gutheißen, aber sie ist definitiv legal, vielleicht sogar sinnvoll und führt dieses Land definitiv nicht ins Unrecht.
ein unrecht ist es schon auf verdacht sv´s aussprechen zu dürfen wenn die vermutung reicht :o .... früher galt die unschuldsvermutung :evil:
ein kind genauso zu filzen wie einen rentner oder einen reisenden fußballfan ist also sinnvoll??? man vater ist herzkrank und immer dabei egal wo der ksv spielt. immer gewaltbereit und ständig auf stunk aus - klar der hat verständniss für sowas..... der fährt definitiv nicht mit bei so einer assozialen aktion der polizei :o :evil: :evil: :evil:
auswärts fahren ja auch alles nur idioten mit und ich meist mittendrin und mal eben alle daten zu sammeln (für die polizeidatei) ist durchaus legal und eine willkommene aktion für unsere skb´s :lol: - aber ist ja latte... wir sind ja alles nur gewaltbereite fußballfans :-? :(

@gonzo
super beitrag - ich hoffe du erreichst was und könntest hier ein paar rechte für fußballfans posten :roll:
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"Man kann sich eine neue Freundin suchen, aber keinen neuen Verein !"(Campino)

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Re: 19. Spieltag: SV Darmstadt 98 - KSV Hessen Kassel

Beitrag von Schlagge » 5. Dez 2009, 19:11

Für diejenigen, die sich ihrer persönlichen Rechte verletzt fühlen könnten, kann ich das Buch "Erste Rechts- Hilfe" vom Verlag "Die Werkstatt" empfehlen.

Ein kleiner Auszug aus dem Buch, was Personenkontrollen betrifft:
Verkehrs- und Personenkontrollen

Straßenkontrollen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und anderen öffentlich zugänglichen Orten nach der Strafprozeßordnung zur Strafverfolgung (§111 StPO in der Regel vom Richter anzuordnen) oder nach dem Polizeirecht zur Gefahrenabwehr werden eingerichtet, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß bestimmte Straftaten begangen werden sollen oder bereits begangen worden sind.
Ziel: Ergreifung der (potentiellen) Täter, Sicherstellung von Beweismaterial; Verhinderung einer Gefahr bzw. Verhütung der genannten Straftaten.
An einer Kontrollstelle ist "jedermann" verpflichtet, seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen.


Verhaltensregeln im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen
  • Erstes Gebot: Ruhig bleiben und (...) keine hektischen Bewegungen.
  • ...
  • ...
  • ...
  • Auch bei Personenkontrollen müssen die Polizeibeamten den Grund der Kontrolle nennen. Sich nicht mit irgendwlchen Gründen wie "zur Gefahrenabwehr", zur "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" oder "nach der Strafprozeßordnung" oder "Kriminalitätsschwerpunkt" etc. zufrieden geben.
  • Wenn keine konkreten Verdachtsgründe gegen die eigene Person genannt werden können - und das ist die Regel, wenn die Polizei etwa alle vorbeifahrenden Kfz (Kontrollstelle; Jedermann-Kontrolle) bzw. vorübergehenden Fußgänger wahllos überprüft - dann: verbalen Protest einlegen und sich die Tatsache der Kontrolle schriftlich bestätigen lassen.
  • Im Weigerungsfalle nach dem zuständigen Einsatzleiter fragen und eine schriftliche Genehmigung und eine Rechtsbehelfsbelehrung verlangen.
  • Sich immer die Dienstnummer oder den Namen der Polizeibeamten geben lassen. Falls dies verweigert wird, den Einsatzleiter verlangen.
  • Will die Polizei durchsuchen (die Kleidung, Körper, Taschen, das Kfz), ist verbaler Protest dagegen deutlich zu machen. Für eine eventuelle spätere rechtliche Gegenwehr ist es erforderlich, daß die Durchsuchung nicht "freiwillig" erfolgte. Zuerst nach dem Grund fragen. Protest einlegen, das heißt z.B. nicht etwa durch Herausgabe des Kfz-Schlüssels bzw. eigenes Öffnen/Aufschließen des Kofferraums/der Tasche die Zwangsmaßnahme zur "freiwilligen" machen.
  • Im Falle der Durchsuchung oder/und Beschlagnahme immer ein Durchsuchungs-/Beschlagnahme-Protokoll verlangen. Darauf müssen vermerkt sein: ein Grund, die Rechtsgrundlage, Zeit, Ort sowie die eventuell beschlagnahmten Gegenstände plus Unterschrift der Polizeibeamten. Selbst braucht und sollte man nicht unterschreiben.
  • Auf dem Protokoll ankreuzen lassen, daß man Widerspruch einlegt bzw. mit der Durchsuchung nicht einverstanden ist und eine gerichtliche Entscheidung verlangt.
Rechtliche Gegenwehr im Zusammenhang mit polizeilichen Kontrollmaßnahmen
  • Gegen polizeiliche Kontrollmaßnahmen Widerspruch einlegen.
  • Es ist der Rechtsweg zu den zuständigen Verwaltungsgerichten eröffnet, um die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Kontrolle gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • Dabei ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung und Durchführung sowie immer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. ...
  • Im Fall der Verdachtsunabhängigen "Jedermann-Kontrolle" kann - bei Widerspruch der Betroffenen gegen diese Kontrollmaßnahme - ein sofortiger Vollzug nach §80 Abs.2 Nr.2 VwGO in der Regel nicht angeordnet und erzwungen werden, da es an einer abzuwendenden konkreten Gefahr mangelt.
    "Jedermann" hat schließlich ein Recht auf Anonymität, auf unkontrolliertes Reisen, ein Recht, vom Staat "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfGE 27,1) Diese Art von Kontrolle tangiert die ungehinderte Bewegungsfreiheit und die psychische Integrität der Betroffenen. Die Jedermannskontrolle setzt logisch voraus, daß jedermann ein Rechtsbrecher sein könnte. Auch wenn es bei diesen Kontrollen um die allgemeine, nicht näher spezifizierte Suche nach irgendwelchen gesuchten Personen geht, so wird doch nicht "jedermann" gesucht und "ist auch nicht von vornherein verdächtig, so daß eine Kontrolle von jedermann nicht sofort vollzogen werden muß" (Lisken) Das heißt: Ein Widerspruch vor Ort müßte eigentlich Aussicht auf Erfolg haben und die Polizei veranlassen, weitere Kontrollmaßnahmen zu unterlassen. Bislang sind Widersprüche allerdings kaum bekannt geworden.
  • Würde die Kontrolle trotz eingelegten Widerspruchs und ohne Vorliegen einer Gefahr im Verzug gleichwohl erzwungen, so wäre sie mangels Bestandskraft ihrer Anordnung rechtswidrig.
    Ein Widerstand des Betroffenen wäre zwar nicht ratsam, aber - bei Fehlen 'obrigkeitlicher Hilfe' im Sinne von §229 BGB - womöglich rechtmäßig und gemäß §113 III StGB (kein strafbarer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wenn Diensthandlung rechtswidrig) auch straflos", so der ehemalige Düsseldorfer Poizeipräsident Hans Lisken. "Der Bürger schuldet nämlich nicht Amtsgehorsam...."
  • Der Betroffene einer solchen Kontrolle, die trotz dieser Rechtsgrundlage durchgeführt wird, kann Entschädigung verlangen, wenn er durch die - von ihm nicht zu vertretende - Kontrolle einen über die kurzzeitige Freiheitseinbuße hinausgehenden erheblichen Schaden erlitten hat.
  • Im Falle der "Schleppnetzfahndung" besteht eine uneingeschränkte und sofortige Pflicht der Polizei/Staatsanwaltschaft, die erfaßten Daten nicht mehr weiterzubearbeiten und zu löschen, falls die Maßnahme nicht rechtmäßig angeordnet worden ist. Falls die Kontrolle rechtmäßig war, richtet sich die Beendigung der Maßnahmen und die Löschung der Daten nach §163d VI StPO; Danach sind die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Strafverfahren nicht oder nicht mehr benötigt werden.
    Da die Maßnahme zumeist heimlich durchgeführt wird, ist die Rechsschutzmöglichkeit gering (und dementsprechend gibt es nur wenige gerichtliche Entscheidungen.
Vor Ort haben die von allen Kontrollarten Betroffenen in der Regel ohnehin wenig Möglichkeiten, Ihre Rechte unmittelbar durchzusetzen. Dazu sind sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Gerichte haben die genannten Kontrollmaßnahmen in der Vergangenheit in der Regel - soweit sich überhaupt ein Bürger rechtlich zur Wehr setzte - für rechtmäßig befunden. Um zumindest die Chance rechlicher Gegenweht zu behalten und weiter die polizeilichen Maßnahmen auch dokumentieren und Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können, sollte man folgendes beachten:
Polizei, insbesondere auch Zivilstreifen, sollen sich ausweisen; Namen, Dienstnummer, Dienstgrad, Dienststelle notieren sowie Kennzeichen des Dienstwagens
Grund und Zweck der Kontrolle erfragen
Widerspruch einlegen
Gegen bereits erfolgte Durchsuchungen können (nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs) Beschwerden zur nachträglichen gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit eingelegt werden.
Da ich nichts zu verbergen oder zu verheimlichen habe, werde ich mit der Bahn fahren, schon allein aus Trotz. Es ist schon heftig, dass man noch vor der Abreise kontrolliert werden soll. Je nach Intensität der Kontrolle und der Behandlung von Seiten der Beamten , sollte man vielleicht einige der Tipps in Erwägung ziehen.
Auch auf die Gefahr hin, dass der Zug ohne uns losfährt ??? :-?
Absolut uncoole Aktion! :evil:

Edith fügt noch hinzu, dass das Buch schon 1999 erschienen ist. Wir alle wissen: in Deutschland ändern sich die Gesetze sehr schnell.
Zuletzt geändert von Schlagge am 6. Dez 2009, 05:09, insgesamt 1-mal geändert.
Red White Stars 1982

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