* ür Zweite Mannschaften der Lizenzvereine (§ 12.1. und 12.2. der DFB-Spielordnung): In Meisterschaftsspielen in allen Amateurspielklassen dürfen in Zweiten Mannschaften von Lizenzvereinen nur Spieler (unabhängig von ihrem Spielerstatus) eingesetzt werden, die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern nachstehende Regelungen nichts anderes vorsehen.
Darüber hinaus dürfen sich bis zu drei Spieler, die am 1. 7. das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, gleichzeitig im Spiel befinden.
In jedem Meisterschaftsspiel einer Zweiten Mannschaft dürfen ab Spieljahr 2004/2005 nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt nicht bezüglich so genannter Fußballdeutscher. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war.
* für Amateurvereine (§ 12. a 4.1. und 5.1. der DFB-Spielordnung): Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga-Mannschaft eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
In jedem Meisterschaftsspiel einer Regionalliga-Mannschaft dürfen im Spieljahr 2005/2006 nicht mehr als fünf Nicht-EU-Ausländer, vom Spieljahr 2006/2007 an nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt nicht für so genannte Fußballdeutsche. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war.
Stand April 2006
http://www.dfb.de/regional/modus/index.html