15. Spieltag
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Laut denen hat auch Mister S. Deichmann nen Wert von 200.000 € und selbst Schönefeld ist bei denen 50.000 Ökken wertArnee hat geschrieben:Der Spieler Michael Anicic hat laut http://www.Transfermarkt.de einen Transferwert von 0 Euro !! Also glaub ich kaum das Arschborn auch nur einen Cent ablöse sehen wird !
MFG Arne

RWG Christian
Ablösesummen im Sinne des Wortes gibt es meines Wissens seit dem Bosman-Urteil nicht mehr. Was der aufnehmende Verein dem abgebenen Verein heutzutage bezahlt ist eine Art Prämie, damit letzterer den Vertrag mit dem Spieler einvernehmlich auflöst und dieser dadurch für ersteren frei wird.
Tritt also zum Beispiel ein Zweitligist an Eschborn und Anicic heran, wird Eschborn auf den bestehenden Vertrag verweisen. Der dürfte in aller Regel von keiner der beiden Seiten ohne weiteres kündbar sein, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Unterstellt der Zweitligist will Anicic unbedingt haben und dieser will wechseln, muß Eschborn überzeugt werden. Und nicht nur, weil es sich in diesem Beispiel um Eschborn handelt, geht das am besten mit Geld. Der Zweitligist und Eschborn müßten sich dann darüber einigen, wie viel Geld fließen soll, um Eschborn zu überzeugen, den Vertrag mit Anicic einvernehmlich aufzulösen.
Die Erteilung der Freigabe, ohne die der Spieler nicht für seinen neuen Verein spielberechtig wird, dürfte regelmäßig in der Einigung zwischen aufnehmenden und abgebenen Verein enthalten sein.
Wenn es also heutzutage heißt, für einen Spieler sei eine "Ablösesumme" gezahlt worden, rührt dies von der Gewohnheit vergangener Tage her. Solange ein Spieler durch einen Vertrag an einen Verein gebunden ist, kann demnach mit einer "Prämie zur Vertragsauflösung" ("Transferentschädigung") gearbeitet werden. Hat letztlich also nichts mit der Spielklasse zu tun, sondern nur mit der Art der Bindung des Spielers an den Verein.
Von dieser Zahlung ist die "Ausbildungsentschädigung" zu unterscheiden. Dürfte im Fall Anicic nicht in Frage kommen.
Tritt also zum Beispiel ein Zweitligist an Eschborn und Anicic heran, wird Eschborn auf den bestehenden Vertrag verweisen. Der dürfte in aller Regel von keiner der beiden Seiten ohne weiteres kündbar sein, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Unterstellt der Zweitligist will Anicic unbedingt haben und dieser will wechseln, muß Eschborn überzeugt werden. Und nicht nur, weil es sich in diesem Beispiel um Eschborn handelt, geht das am besten mit Geld. Der Zweitligist und Eschborn müßten sich dann darüber einigen, wie viel Geld fließen soll, um Eschborn zu überzeugen, den Vertrag mit Anicic einvernehmlich aufzulösen.
Die Erteilung der Freigabe, ohne die der Spieler nicht für seinen neuen Verein spielberechtig wird, dürfte regelmäßig in der Einigung zwischen aufnehmenden und abgebenen Verein enthalten sein.
Wenn es also heutzutage heißt, für einen Spieler sei eine "Ablösesumme" gezahlt worden, rührt dies von der Gewohnheit vergangener Tage her. Solange ein Spieler durch einen Vertrag an einen Verein gebunden ist, kann demnach mit einer "Prämie zur Vertragsauflösung" ("Transferentschädigung") gearbeitet werden. Hat letztlich also nichts mit der Spielklasse zu tun, sondern nur mit der Art der Bindung des Spielers an den Verein.
Von dieser Zahlung ist die "Ausbildungsentschädigung" zu unterscheiden. Dürfte im Fall Anicic nicht in Frage kommen.
Zuletzt geändert von Jorsch am 11. Nov 2004, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
Ausbildungsentschädigung
Alles soweit richtig wie ich denke, die Ausbildungsentschädigung wird im Jugendbereich nach einem bestimmten "Katalog" berechnet, beispielsweise wenn ein Spieler nach 3 Jahren "A-Dorf" nach "B-Dorf" wechselt.
Mensch Jorsch, solche Detailakrobaten wie Du müssen unbedingt an den Verein gebunden werden...Jorsch hat geschrieben:Ablösesummen im Sinne des Wortes gibt es meines Wissens seit dem Bosman-Urteil nicht mehr. Was der aufnehmende Verein dem abgebenen Verein heutzutage bezahlt ist eine Art Prämie, damit letzterer den Vertrag mit dem Spieler einvernehmlich auflöst und dieser dadurch für ersteren frei wird.
Tritt also zum Beispiel ein Zweitligist an Eschborn und Anicic heran, wird Eschborn auf den bestehenden Vertrag verweisen. Der dürfte in aller Regel von keiner der beiden Seiten ohne weiteres kündbar sein, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Unterstellt der Zweitligist will Anicic unbedingt haben und dieser will wechseln, muß Eschborn überzeugt werden. Und nicht nur, weil es sich in diesem Beispiel um Eschborn handelt, geht das am besten mit Geld. Der Zweitligist und Eschborn müßten sich dann darüber einigen, wie viel Geld fließen soll, um Eschborn zu überzeugen, den Vertrag mit Anicic einvernehmlich aufzulösen.
Die Erteilung der Freigabe, ohne die der Spieler nicht für seinen neuen Verein spielberechtig wird, dürfte regelmäßig in der Einigung zwischen aufnehmenden und abgebenen Verein enthalten sein.
Wenn es also heutzutage heißt, für einen Spieler sei eine "Ablösesumme" gezahlt worden, rührt dies von der Gewohnheit vergangener Tage her. Solange ein Spieler durch einen Vertrag an einen Verein gebunden ist, kann demnach mit einer "Prämie zur Vertragsauflösung" gearbeitet werden. Hat letztlich also nichts mit der Spielklasse zu tun, sondern nur mit der Art der Bindung des Spielers an den Verein.
Von dieser Zahlung ist die "Ausbildungsentschädigung" zu unterscheiden. Dürfte im Fall Anicic nicht in Frage kommen.
Gruß
Achim
Einmal Löwe, immer Löwe !!!
Echte Löwen sterben nie!
Die schlafen nur...
LEGENDS NEVER DIE
Echte Löwen sterben nie!
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LEGENDS NEVER DIE
@ marcoKS
"Preisliste":
http://www.hfv-online.de/Satzung/20030507155158
@ Zuppler
Hatte bloß das Glück, schlaue Menschen belauschen zu können
.
Nachtrag zum oben Gesagten:
Das Bosman-Urteil bezog sich nur auf den Profifußball. Der HFV hatte auch danach berechtigterweise noch Ablösevorschriften für den Amateurfußball. Diese sind mittlerweile jedoch ebenfalls abgeschafft, wohl auch, weil die Abgrenzung zwischen Profi und Amateur alles andere als leicht fällt. Es gibt ja nicht nur in Eschborn Kicker im Amateurbereich, die ganz gut verdienen.
"Preisliste":
http://www.hfv-online.de/Satzung/20030507155158
@ Zuppler
Hatte bloß das Glück, schlaue Menschen belauschen zu können

Nachtrag zum oben Gesagten:
Das Bosman-Urteil bezog sich nur auf den Profifußball. Der HFV hatte auch danach berechtigterweise noch Ablösevorschriften für den Amateurfußball. Diese sind mittlerweile jedoch ebenfalls abgeschafft, wohl auch, weil die Abgrenzung zwischen Profi und Amateur alles andere als leicht fällt. Es gibt ja nicht nur in Eschborn Kicker im Amateurbereich, die ganz gut verdienen.