15. Spieltag

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Arnee

Beitrag von Arnee » 11. Nov 2004, 17:14

Der Spieler Michael Anicic hat laut http://www.Transfermarkt.de einen Transferwert von 0 Euro !! Also glaub ich kaum das Arschborn auch nur einen Cent ablöse sehen wird !



MFG Arne

Glowes
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Beitrag von Glowes » 11. Nov 2004, 17:17

Würde ich auch mal sagen oder ? Als Mason damals zum HSV gegangen ist, haben wir doch auch Ablöse bekommen, bzw. Herr Hartmann. :evil: Aber waren wir da noch in der Oberliga oder war das schon RL ? Oh man, mein Gedächtnis… :oops:

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Christian
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Beitrag von Ausgewanderter » 11. Nov 2004, 17:19

Arnee hat geschrieben:Der Spieler Michael Anicic hat laut http://www.Transfermarkt.de einen Transferwert von 0 Euro !! Also glaub ich kaum das Arschborn auch nur einen Cent ablöse sehen wird !
MFG Arne
Laut denen hat auch Mister S. Deichmann nen Wert von 200.000 € und selbst Schönefeld ist bei denen 50.000 Ökken wert :lol: , glaub also nicht alles was da steht.

RWG Christian

Jorsch
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Beitrag von Jorsch » 11. Nov 2004, 17:53

Ablösesummen im Sinne des Wortes gibt es meines Wissens seit dem Bosman-Urteil nicht mehr. Was der aufnehmende Verein dem abgebenen Verein heutzutage bezahlt ist eine Art Prämie, damit letzterer den Vertrag mit dem Spieler einvernehmlich auflöst und dieser dadurch für ersteren frei wird.

Tritt also zum Beispiel ein Zweitligist an Eschborn und Anicic heran, wird Eschborn auf den bestehenden Vertrag verweisen. Der dürfte in aller Regel von keiner der beiden Seiten ohne weiteres kündbar sein, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Unterstellt der Zweitligist will Anicic unbedingt haben und dieser will wechseln, muß Eschborn überzeugt werden. Und nicht nur, weil es sich in diesem Beispiel um Eschborn handelt, geht das am besten mit Geld. Der Zweitligist und Eschborn müßten sich dann darüber einigen, wie viel Geld fließen soll, um Eschborn zu überzeugen, den Vertrag mit Anicic einvernehmlich aufzulösen.
Die Erteilung der Freigabe, ohne die der Spieler nicht für seinen neuen Verein spielberechtig wird, dürfte regelmäßig in der Einigung zwischen aufnehmenden und abgebenen Verein enthalten sein.

Wenn es also heutzutage heißt, für einen Spieler sei eine "Ablösesumme" gezahlt worden, rührt dies von der Gewohnheit vergangener Tage her. Solange ein Spieler durch einen Vertrag an einen Verein gebunden ist, kann demnach mit einer "Prämie zur Vertragsauflösung" ("Transferentschädigung") gearbeitet werden. Hat letztlich also nichts mit der Spielklasse zu tun, sondern nur mit der Art der Bindung des Spielers an den Verein.

Von dieser Zahlung ist die "Ausbildungsentschädigung" zu unterscheiden. Dürfte im Fall Anicic nicht in Frage kommen.
Zuletzt geändert von Jorsch am 11. Nov 2004, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.

marcoKS
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Ausbildungsentschädigung

Beitrag von marcoKS » 11. Nov 2004, 18:02

Alles soweit richtig wie ich denke, die Ausbildungsentschädigung wird im Jugendbereich nach einem bestimmten "Katalog" berechnet, beispielsweise wenn ein Spieler nach 3 Jahren "A-Dorf" nach "B-Dorf" wechselt.

Zuppler
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Beitrag von Zuppler » 11. Nov 2004, 18:26

Jorsch hat geschrieben:Ablösesummen im Sinne des Wortes gibt es meines Wissens seit dem Bosman-Urteil nicht mehr. Was der aufnehmende Verein dem abgebenen Verein heutzutage bezahlt ist eine Art Prämie, damit letzterer den Vertrag mit dem Spieler einvernehmlich auflöst und dieser dadurch für ersteren frei wird.

Tritt also zum Beispiel ein Zweitligist an Eschborn und Anicic heran, wird Eschborn auf den bestehenden Vertrag verweisen. Der dürfte in aller Regel von keiner der beiden Seiten ohne weiteres kündbar sein, kann aber in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst werden.
Unterstellt der Zweitligist will Anicic unbedingt haben und dieser will wechseln, muß Eschborn überzeugt werden. Und nicht nur, weil es sich in diesem Beispiel um Eschborn handelt, geht das am besten mit Geld. Der Zweitligist und Eschborn müßten sich dann darüber einigen, wie viel Geld fließen soll, um Eschborn zu überzeugen, den Vertrag mit Anicic einvernehmlich aufzulösen.
Die Erteilung der Freigabe, ohne die der Spieler nicht für seinen neuen Verein spielberechtig wird, dürfte regelmäßig in der Einigung zwischen aufnehmenden und abgebenen Verein enthalten sein.

Wenn es also heutzutage heißt, für einen Spieler sei eine "Ablösesumme" gezahlt worden, rührt dies von der Gewohnheit vergangener Tage her. Solange ein Spieler durch einen Vertrag an einen Verein gebunden ist, kann demnach mit einer "Prämie zur Vertragsauflösung" gearbeitet werden. Hat letztlich also nichts mit der Spielklasse zu tun, sondern nur mit der Art der Bindung des Spielers an den Verein.

Von dieser Zahlung ist die "Ausbildungsentschädigung" zu unterscheiden. Dürfte im Fall Anicic nicht in Frage kommen.
Mensch Jorsch, solche Detailakrobaten wie Du müssen unbedingt an den Verein gebunden werden...

Gruß
Achim
Einmal Löwe, immer Löwe !!!

Echte Löwen sterben nie!
Die schlafen nur...
LEGENDS NEVER DIE

Jorsch
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Beitrag von Jorsch » 11. Nov 2004, 18:57

@ marcoKS
"Preisliste":
http://www.hfv-online.de/Satzung/20030507155158

@ Zuppler
Hatte bloß das Glück, schlaue Menschen belauschen zu können :wink:.

Nachtrag zum oben Gesagten:
Das Bosman-Urteil bezog sich nur auf den Profifußball. Der HFV hatte auch danach berechtigterweise noch Ablösevorschriften für den Amateurfußball. Diese sind mittlerweile jedoch ebenfalls abgeschafft, wohl auch, weil die Abgrenzung zwischen Profi und Amateur alles andere als leicht fällt. Es gibt ja nicht nur in Eschborn Kicker im Amateurbereich, die ganz gut verdienen.

sam
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Beitrag von sam » 12. Nov 2004, 06:43

Genau so isses "Jorsch".
Also ganz ohne Geld wird Eschborn Anicic nicht ziehen lassen, aber ein neues Stadion wird auch nicht bei rausspringen.

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