KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

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lomo
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von lomo » 24. Aug 2008, 12:04

Ganz übel. Da kann man nur hoffen, dass die Waldhof-Fans sich gegen so ne Aktion gerichtlich wehren. Ich denke, dass dies der einzige Weg ist, um die Grün-Weißen endlich an die Kette zu legen.

Matz Nochtgren
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von Matz Nochtgren » 24. Aug 2008, 12:47

die "normalen Fans" sollten sich lieber bei den randalebrüdern "bedanken".
der grund warum es in und um fußballstadien so aussieht, wie im hochsicherheitstrakt liegt doch nur an den hools und deren verhalten.
die anderen müssen dann drunter leiden und sich den kontrollen der bullerei stellen. schon komisch,das es bei anderen sportarten kaum polizei präsenz gibt....woran das nur liegt?????

Reiherwälder
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von Reiherwälder » 24. Aug 2008, 12:48

Es ist die Pflicht der Polizei, Straftäter zu ermitteln. Das geht bei mehreren hundert Personen eben nur mit dem Gieskannenprinzip. Wer keine Fensterscheiben eingeschlagen und keine Randale gemacht hat, der kann bei einer solchen Massenaktion ohnehin gelassen bleiben. Aufregen tun sich doch nur die Leute, die was ausgefressen haben oder mit den Krawallbrüdern sympathisieren. Bei einem Massen-Gentest z. B. ist es ja wohl auch keine Frage, dass man seine Speichelprobe abgibt, selbst wenn man absolut nichts verbrochen hat. Warum ist das hier ein Problem?

Blödes Rumgeflenne da von wg. "Böse Polizei". Seid mal froh, dass unsere Polizei nicht so drauf ist wie in Russland oder auf dem Balkan. Da könnten sich diese Pickelgesichter im dunklen Hool-Pulli aber extra warm anziehen.

Palmika
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von Palmika » 24. Aug 2008, 12:54

Matz Nochtgren hat geschrieben:schon komisch,das es bei anderen sportarten kaum polizei präsenz gibt....woran das nur liegt?????
Ja da muß ich dir recht geben. Da brauchen wir nur auf die andere Seite zu schaun. Da spielen die Schlittenhunde gegen Frankfurt, die Fans singen ihre Lieder und danach wird noch lustig ein Bier zusammen getrunken. Warum geht das im Fußball nicht???

PallaksErben
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von PallaksErben » 24. Aug 2008, 12:57

weil fussball viel geiler ist und randale dazugehört!!
Rudi, laß die Löwen los !

ExilKasseler
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von ExilKasseler » 24. Aug 2008, 13:00

POL-MA: Polizeibericht vom 24.08.2008 -1-

Mannheim (ots) - Haltsignal gesetzt!

Nachdem es am Samstag Nachmittag während und nach dem Fußball-Regionalligaspiel KSV Hessen Kassel - SV Waldhof Mannheim zur Begehung von Straftaten gekommen war bat die Kasseler Einsatzleitung der Polizei ihre Mannheimer Kollegen um Unterstützung bei den Ermittlungen und Identifizierung der Straftäter. (Nähere Informationen zu den Vorfällen in Kassel erteilt die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel)

Die Gesuchten hatten während und nach Randale und Sachbeschädigungen Schutz in der Anonymität der mit einem Sonderzug von Kassel nach Mannheim heimreisenden Waldhof-Anhänger gefunden. Die Mannheimer Polizei unter Einsatzleiter Michael Müller zog hierauf starke Polizeikräfte am Bahnhof Mannheim-Käfertal zusammen und brachte den Sonderzug dort kurz vor 22.00 Uhr zum Stehen.

Die Fahrgäste des Sonderzuges, bei denen es sich ausschließlich um Heimkehrer vom Fußballspiel handelte, wurden in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr zum Zwecke der Identitätsfeststellung festgehalten. Dabei wurden Frauen und Minderjährigen Gelegenheit gegeben, vorrangig überprüft zu werden. Wer polizeilich erfasst war, konnte sich sofort vom Kontrollort entfernen, wobei das Angebot bestand, mit eigens eingesetzten Bussen weiter zum Hauptbahnhof Mannheim transportiert zu werden.

Insgesamt wurden auf diese Weise 389 Personen überprüft. Ihre bei der Kontrolle aufgenommenen Daten werden nun an die Kasseler Ermittlungsbehörden weitergeleitet und sollen mit den dort vorhandenen Beweisaufnahmen abgeglichen werden. Auf diese Weise hofft die Polizei auch, die Krawallmacher und Straftäter aus ihrer Anonymität herauslösen zu können und ein Zeichen für jene zu setzen, die sich am Rande von Fußballspielen des SV Waldhof Mannheim in einem rechtsfreien Raum glauben bewegen zu können. Polizeidirektor Thomas Köber, der sich in Vertretung des Mannheimer Polizeipräsidenten am Kontrollort in Käfertal ein persönliches Bild machte, sprach den eingesetzten Beamten, die zuvor bereits am gleichen Tage in den Einsatz beim gewaltfreien Bundesliga-Fußballspiel im Carl-Benz-Stadion in Mannheim eingesetzt waren, seine Anerkennung für ihr besonderes Engagement aus. Durch ein ebenso professionelles wie zugleich besonnenes Auftreten konnte der Einsatz weitestgehend störungsfrei durchgeführt werden.

Holger Ohm Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Quelle: http://www.waldhof-forum.de/
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Matz Nochtgren
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von Matz Nochtgren » 24. Aug 2008, 13:06

PallaksErben hat geschrieben:weil fussball viel geiler ist und randale dazugehört!!
na wenigstens ehrlich....wenn du dann auch nicht über den polizeistaat rumheulst dann kann man deine meinung akzeptieren.

ExilKasseler
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Re: KSV Hessen Kassel-Waldhof Mannheim

Beitrag von ExilKasseler » 24. Aug 2008, 13:15

ebenfalls aus dem Waldhof-Forum und vielleicht auch für den einen oder anderen "Auswärtsfahrer" unter euch auch interessant:


Lest aufmerksam und sensiblisiert Euch für diese Thema -es betrifft jeden!

§ 81b StPO
Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung ist zu unterscheiden zwischen § 81b 1. Alternative StPO (zur Durchführung des Strafverfahrens) und § 81b 2. Alternative StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes). Während die 1. Alt. auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden kann, weil die ED-Unterlagen für das aktuell vorliegende Verfahren erforderlich sind beinhaltet die 2. Alt. einen sog. polizeipräventiven Charakter. Hier steht dem Beschuldigten ein vorheriges Anhörungsrecht sowie ein Widerspruchsrecht gegen die polizeiliche Anordnung zu, da es sich um Verwaltungshandeln handelt. Die ED-Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes) setzt eine entsprechende Prognose voraus, wonach die Gefahr besteht, dass der betroffene weitere Straftaten begeht und die Aufklärung dieser Taten durch die erkennungsdienstlichen Unterlagen erleichtert werden wird.
Nach § 81b StPO können erkennungsdienstliche Maßnahmen nur gegenüber einem Beschuldigten i.S.d. StPO durchgeführt werden, generell ausgeschlossen sind damit Schuldunfähige und Strafunmündige, aber auch Personen, gegen die (noch) kein Ermittlungsverfahren eröffnet, bei denen ein Ermittlungsverfahren eingestellt bzw. bei Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt wurden. Diese Einschränkung kennen dagegen die Landespolizeigesetze nicht. Demnach kann am Betroffenen (nicht: Beschuldigten!) eine erkennenungsdienstliche Maßnahme durchgeführt werden, wenn eine zuverlässige Identitätsfeststellung auf andere Weise nicht durchgeführt werden kann oder wenn dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich ist, weil der Betroffene verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, und die Umstände des Einzelfalles die Annahme rechtfertigen, dass er zukünftig eine Straftat begehen wird (vgl. § 36 PolG BaWü). Betroffener kann damit jeder sein, auf eine Strafmündigkeit oder ein Ermittlungsverfahren kommt es nicht an. Die erkennungsdienstliche Maßnahme nach den Landespolizeigesetzen ist ein Verwaltungsakt, da der Betroffene zur Duldung der erkennungsdienstlichen Maßnahme verpflichtet wird. Gegen die Anordnung eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchführen zu lassen sind damit die gegen Verwaltungsakte üblichen Rechtsbehelfe (Widerspruch, Anfechtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, vorläufiger Rechtsschutz) zulässig.
Durch das neue Passgesetz werden ab 1. November 2007 alle Bürger, die einen Reisepass beantragen, dennoch generell erkennungsdienstlich behandelt.
RWG aus B v. C.
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