Es wurde am Samstag zum wiederholten Male gegen die Stadionordnung §6 Abs.2 c und d verstoßen. Diese Stadionordnung ist offenbar lediglich ein Alibi, um die zum Spielbetrieb
notwendigen Auflagen einzuhalten. Eine Umsetzung dieser Ordnung ist nicht gewährleistet.
Es ist zu vermuten, dass die damit betrauten Kräfte entweder ungenügend geschult oder überfordert sind. Man wird damit auch in Zukunft leben müssen und hat sich anscheinend damit auch arrangiert. Anders ist die Fortdauer der bekannten Problematiken nicht zu erklären.
http://www.dasbesteausnordhessen.de/ueb ... ?p=49&c=49
Mir kam es allerdings am Samstag so vor, als ob der Böller von der Ost geschmissen wurde."...§ 6 Verbote
...
2.
Verboten ist den Besuchern weiterhin:
...
c.
Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder
Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln
sind.
d.
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen
..."
Das wäre ja eine ganz neue Entwicklung....