Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Mittwoch, 30. Dezember 2020 - 18:00 Uhr - Neue AntrÀge auf SatzungsÀnderungen

Sehr geehrte Mitglieder,

ein für uns alle sehr herausforderndes Jahr, mit vielen uns bisher ungeahnten Situationen biegt langsam auf die Zielgerade ein. Eine passende Gelegenheit, das Jahr 2020 einmal Revue passieren zu lassen.

In jeglicher Hinsicht ist dieses Jahr geprägt durch viele besondere Umstände, die unser aller Leben massiv beeinträchtigt haben. Gleichzeitig haben wir in den Sommermonaten durch eine gemeinsame Kraftanstrengung unter Beweis stellen können, dass Fußballspiele sowie ein geordneter Trainingsbetrieb im Auestadion und auf den Plätzen an den Giesewiesen unter Achtung der geltenden Hygieneregelungen möglich sind. Das erfordert viel Disziplin und einen hohen Aufwand für alle aktiven Sportmitglieder sowie den Zuschauern. An dieser Stelle gebührt ein Dank an die vielen Mitglieder unseres Vereins in allen Abteilungen, die bei der Umsetzung und Einhaltung des Hygienekonzeptes mitgewirkt haben!

„Kassel hält zusammen“ – Der KSV Hessen Kassel ist dankbar für die vielen Solidaritätsbekundungen seiner Mitglieder und Partner in diesem Jahr. Mit einer Mitgliedschaft, einem Sponsoring oder dem Erwerb von Dauerkarten und Geisterspieltickets haben zahlreiche Mitglieder ihre Verbundenheit mit den Kasseler Löwen zum Ausdruck gebracht. Durch Ihr besonderes Engagement und Ihre Treue zum Verein, helfen Sie mit, den KSV Hessen Kassel durch diese Zeit zu führen. Vielen Dank!

Aufsichtsrat und Vorstand des KSV Hessen Kassel e. V. laden Sie gemäß § 11 der Satzung herzlich ein zur

ordentlichen Mitgliederversammlung

am Mittwoch, dem 30.12.2020, 18.00 Uhr, ein.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes laden wir in diesem Jahr zur virtuellen Mitgliederversammlung ein. Die Onlineplattform wird ab 17:00 Uhr zugänglich sein.

Alle Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen möchten, senden bitte bis zum 28. Dezember 2020, 24:00 Uhr unter Angabe der Mitgliedsnummer, Name und E-Mailadresse eine Anmeldung an „mitgliederversammlung@ksv-hessen.de“. Im Anschluss wird vor Beginn der JHV das Zugangspasswort zur virtuellen Konferenzplattform an die angegebene E-Mailadresse gesendet.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  • TOP 1 Eröffnung und Begrüßung
  • TOP 2 Mitgliederehrungen und Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
  • TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • TOP 4 Bericht des Vorstands
  • TOP 5 Bericht des Aufsichtsrats
  • TOP 6 Bericht der sportlichen Leitung
  • TOP 7 Bericht der Abteilung Herzblut
  • TOP 8 Aussprache zu den Berichten
  • TOP 9 Entlastung des Vorstands
  • TOP 10 Entlastung des Aufsichtsrats
  • TOP 11 Anträge des Aufsichtsrats und Vorstands auf Satzungsänderungen
  • TOP 12 Verschiedenes

Aufgrund der besonderen Umstände bitten wir um Verständnis, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Anzahl der Berichte reduziert ist. Die Abteilungen stehen natürlich für Nachfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Anträge zur Tagesordnung waren dem Vorstand über die Geschäftsstelle bis zum 15.12.2020 schriftlich mitzuteilen (§ 11 Ziff. 6 der Satzung).

Neben dem bereits mit der Einladung versandten Antrag 1 des Aufsichtsrats und Vorstands, sind zwei weitere Anträge eingegangen. Ein Antrag aus den Reihen der Mitgliedschaft, ein weiterer Antrag ist vom Vorstand gestellt worden. Die eingereichten Anträge sind satzungsgemäß im Rahmen der Antragsfristen eingereicht worden.

Nachfolgend finden Sie die zur Tagesordung eingereichten Anträge.

Antrag 1:
Aufgrund der aktuellen Lage soll die Satzung dahingehend modifiziert werden, eine größere Flexibilität bei den Einladungsmodalitäten einzuführen bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses (z.B. Pandemiebekämpfung).

"Die ordentliche Mitgliederversammlung muss einmal jährlich stattfinden. Die Mitgliederversammlung soll gewöhnlich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden, kann in begründeten Sonderfällen (z. B. Pandemiebekämpfung) jedoch auch alternativ im zweiten Halbjahr eines  Geschäftsjahres stattfinden. Der Vorstand lädt alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes ein. Die Einladung kann hierbei in Textform, auch auf digitalem Wege (E-Mail / Internetseite) oder Abdruck / Veröffentlichung in der örtlichen Tagespresse (Hessisch-Niedersächsische Allgemeine / HNA) erfolgen. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen ab Absendung der Einladung. Die Mitgliederversammlung kann in Ausnahmefällen (z. B.  aufgrund einer Versammlungsbeschränkung) auch als virtuelle Konferenz stattfinden."



Antrag 2 aus der Mitgliedschaft:

Satzung aktuell:
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten (§ 55 Abs. 1 Ziff. 1. AO)
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kassel, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
5. Der Verein ist berechtigt, durch Gründung einer Kapitalgesellschaft den Lizenzspielerbetrieb unter Beachtung der Richtlinien, Ordnungen und Satzungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) und des Ligaverbandes auszugliedern, mit der gleichzeitigen Verpflichtung, mindestens 51% der Gesellschaftsanteile in seinem Besitz zu halten.

Vorschlag zur Satzungsänderung: § 3 wird in Ziffer 5 um einen Satz 2 ergänzt:

§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet wer-den. Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten (§ 55 Abs. 1 Ziff. 1. AO)
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kassel, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
5. Der Verein ist berechtigt, durch Gründung einer Kapitalgesellschaft den Lizenz-spielerbetrieb unter Beachtung der Richtlinien, Ordnungen und Satzungen des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (DFB) und des Ligaverbandes auszugliedern, mit der gleichzeitigen Verpflichtung, mindestens 51% der Gesellschaftsanteile in seinem Besitz zu halten. In jedem Fall bedarf der Ausgliederungsbeschluss der Mehrheit von drei Vierteln der Mitgliederversammlung.

 

 

Begründung:
Bereits vor mehreren Jahren wurde die Entscheidung getroffen, eine Ausgliederung beim KSV Hessen Kassel e. V. zu ermöglichen (§ 3 Gemeinnützigkeit Absatz 5). In diesem Sommer wurde in der Lokalpresse (Extra Tip) über Ausgliederungspläne spekuliert. Heute ist es an der Zeit, die Satzung zu ergänzen und zu konkretisieren. Grundgedanke der Änderung ist: In der Vereinssatzung soll deutlich werden, dass eine denkbare Ausgliederung nur durch die Einbeziehung der Mitgliedschaft und durch eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung vollzogen werden darf.
Bereits nach der derzeitigen Gesetzeslage bedarf es für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft im Grundsatz einer Dreiviertelmehrheit in der Mitgliederversammlung (§ 125 UmwG in Verbindung mit § 65 UmwG bei einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz und §§ 33, 41 BGB bei einer Einzelrechtsübertragung). Da der KSV Hessen Kassel e.V. durch seine Mitglieder und Fans lebt und überlebt, ist es wichtig, dass dies auch in der Vereinssatzung zur Geltung kommt. Die vorgeschriebene Dreiviertelmehrheit sollte voraussetzen, dass das Diskutieren um Ausgliederungswege und das Abwägen alternativer Konzepte vom ersten Tag an unter Einbeziehung der Mitgliedschaft geschieht.
Seit geraumer Zeit lagern Fußballvereine ihre ersten Mannschaften in separate Kapitalgesellschaften aus. Kaum ein Thema stellt Vereine vor eine vergleichbare Zerreißprobe. Mit einer Ausgliederung ist die Hoffnung verbunden, dass Investoren Vereinsanteile erwerben und so die Kapitalkraft des Vereins stärken. Ausgliederungen gehen mit dem verheißungsvollen Versprechen eines Geldsegens einher, der sportlichen Erfolg bringen soll. Befürworter beziehen sich gerne auf europäische Top-Clubs, die ausnahmslos kapitalstarke Partner an ihrer Seite wissen. Gegner verweisen wiederum auf die lange Liste von Vereinen, bei denen die Ausgliederung existenzielle Krisen nach sich zog. Die Erfahrung zeigt hier: Werden Ausgliederungen von oben durch Vorstände und Aufsichtsräte einer Mitgliedschaft als scheinbar alternativlos vorgelegt, wird aus einem hoffnungsvollen Unterfangen schnell ein Albtraum, aus dem etwa die Fans des TSV 1860 München seit nunmehr 9 Jahren nicht mehr aufwachen. Vielerorts lähmte und vergiftete bereits der Streit um die Ausgliederung das Vereinsleben nachhaltig. Anderenorts blieb die Investorensuche erfolglos, oder aber selbstverliebte Geldgeber stürzen den Verein derart ins Chaos, dass dort heute nicht nur die Vereinsidentität auf dem Spiel steht, sondern auch der sportliche Erfolg ausbleibt. Dem gegenüber stehen Vereine aus Darmstadt oder Kiel; auch der SC Freiburg, Erzgebirge Aue, Dynamo Dresden oder Union Berlin sind Beispiele dafür, dass auch in der Rechtsform des eingetragenen Vereins erfolgreicher Profifußball gespielt werden kann. Erfolgsgaranten sind hier: professionelle, beständige Arbeit unter Wahrung der Identität der Vereine. Welchen Weg der KSV Hessen auch in Zukunft geht, dieser kann nur unter Einbeziehung und mit der Kraft seiner Mitglieder beschritten werden. Dies sollte unmissverständlich in der Vereinssatzung deutlich werden. Aus diesem Grund wollen wir die Ergänzung des § 3 bei der Mitgliederversammlung am 30.12.2020 zur Diskussion und Abstimmung stellen.

 


Antrag 3:

Der Vorstand stellt einen Antrag auf Satzungsänderung. Im Bereich der Regelungen zur Mitgliedschaft soll zur Erlangung des Stimmrechts bei Mitgliederversammlungen des Vereins eine Mindestmitgliedschaftsdauer eingefügt werden.

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Aktuell:
2. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres haben die Mitglieder Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung und sind wählbar, in Organe des Vereins jedoch – wenn nicht diese Satzung abweichendes bestimmt – erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern das Mitglied dem Verein mindestens zwölf Monate angehört und kein Beitragsrückstand besteht.


Vorschlag zur Satzungsänderung - Neu:
2. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres haben die Mitglieder Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind Mitglieder, die mindestens 12 Monate Mitglieder des Vereins sind und kein Beitragsrückstand vorliegt.
Mitglieder sind wählbar in Organe des Vereins – wenn nicht diese Satzung abweichendes bestimmt – erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern das Mitglied dem Verein mindestens zwölf Monate angehört und kein Beitragsrückstand besteht.

 

Begründung:
Um ein Risiko für den Verein von möglichen kurzfristig auftretenden äußeren Einflüssen und mögliche Übernahmen von kurzfristig in den Verein eintretenden Interessensgruppen zu reduzieren, erscheint die Einführung einer Mindestmitgliedsdauer in die Vereinssatzung geboten. Damit soll erreicht werden, dass langfristig am Vereinswohl interessierte Mitglieder ihr Stimmrecht ausüben. Um den Fortbestand des Vereins langfristig zu sichern und um die Bedeutung langjähriger Vereinsmitgliedschaften hervorzuheben und aufzuwerten, stellt der Vorstand den Antrag, dass zur Ausübung des Stimmrechts von Vereinsmitgliedern bei Mitgliederversammlungen des Vereins die Mitgliedschaft mindestens bereits 12 Monate bestehen muss und kein Beitragsrückstand vorliegt.

 

Mit freundlichen und sportlichen Grüßen

Enrico Gaede                           Jens Rose                                           

für den Aufsichtsrat                  für den Vorstand                    

P.S.: Bitte bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen in diesen besonderen Zeiten. Die Löwen wünschen Ihnen schöne Weihnachtstage und freuen sich auf Ihre Teilnahme am 30.12.2020.

Veröffentlicht: 21.12.2020

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Datum des Ausdrucks: 20.04.2024