Veröffentlichung der Wahl der Vorsitzenden des Vorstandes

Weitergehende Informationen fĂŒr Vereinsmitglieder

Liebe Sportfreunde,

die Veröffentlichung der Wahl der Vorsitzenden des Vorstands in unserem Verein hat zu der Frage geführt, nach welchen Bestimmungen diese Voten durchgeführt worden seien, weil in der Satzung darüber nichts stünde. Daher einige weitergehende Informationen an alle interessierten Vereinsmitglieder:

Nach § 14 Absatz 2 der Satzung des KSV Hessen in der Fassung vom 29. 04.2013 bestellt der Aufsichtsrat(AR) den Vorstand. Im § 15 Absatz 1, Satz 3, ist geregelt, dass der AR dem Vorstand eine Geschäftsordnung(GO) gibt.

Im § 2 der GO (Vorsitzender des Vorstand) ist geregelt, dass der Vorstand mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Dies ist in der ordentlichen Sitzung des Vorstands am 27. 12. 2013 geschehen. Alle Vorstandsmitglieder haben an der Sitzung teilgenommen.

 

Mit löwenstarken Grüßen

Aufsichtsrat und Vorstand

Veröffentlicht: 20.01.2014

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Datum des Ausdrucks: 19.04.2024