Veröffentlichung der Wahl der Vorsitzenden des Vorstandes
Weitergehende Informationen fĂŒr VereinsmitgliederNach § 14 Absatz 2 der Satzung des KSV Hessen in der Fassung vom 29. 04.2013 bestellt der Aufsichtsrat(AR) den Vorstand. Im § 15 Absatz 1, Satz 3, ist geregelt, dass der AR dem Vorstand eine Geschäftsordnung(GO) gibt.
Im § 2 der GO (Vorsitzender des Vorstand) ist geregelt, dass der Vorstand mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Dies ist in der ordentlichen Sitzung des Vorstands am 27. 12. 2013 geschehen. Alle Vorstandsmitglieder haben an der Sitzung teilgenommen.
Mit löwenstarken Grüßen
Aufsichtsrat und Vorstand
Veröffentlicht: 20.01.2014