Kosten die dem Verein enstehen !!
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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
Zu diesem Thema passt auch das Urteil des BGH, welches gerade eben ergangen ist:
BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht
Karlsruhe - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch
dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht
nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in
Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans
und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem
Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs
„Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war.
Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt er ein bundesweites
Stadionverbot für gut zwei Jahre. Nach den Worten des BGH ist dies
vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt.
Quelle: DPA, 30.10.09
BGH bestätigt Regeln für bundesweite Stadionverbote
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat
in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für
bundesweite Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig
eingestuft. Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von
Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund
des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV
ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in
Deutschland verhängt worden.
„Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des
Verbots sind rechtlich zu beanstanden“, teilte das BGH in einer
Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg
mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot „den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt hätte“.
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BGH die „Richtlinien
zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von
Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Fans aus
den Stadien zu verbannen. Es gehe darum, „potentielle Störer
auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von
Großveranstaltungen wie einem Liga-Fußballspiel gefährden können“,
erklärte das BGH.
Sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL)
begrüßten die Entscheidung. „Wir sehen dies als Bestätigung unserer
Linie, durch Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder
Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu
schützen“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: „Die Sicherheit des
Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt.“
Der klagende Bayern-Fan war nach Ausschreitungen am 25. März
2006 mit der als gewaltbereit geltenden Münchner Fan-Gruppe
„Schickeria“ in Duisburg, bei denen mindestens eine Person verletzt
und ein Auto beschätigt wurde, vorübergehend festgenommen worden.
Das Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch gegen ihn wurde
jedoch später eingestellt. Er bestreitet seine Schuld und wollte
durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das bereits abgelaufene
Stadionverbot für rechtswidrig erklärt wird. Der Anhänger war mit
seiner Klage bereits vor dem Landgericht in Duisburg gescheitert.
Quelle: SID, 30.10.09
DFB begrüßt BGH-Urteil
Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat das
Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von
Stadionverboten begrüßt. „Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine
Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen
Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten
Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine
Vereine eine wichtige Präventivmaßnahme dar, um die Sicherheit in den
Stadien zu gewährleisten“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte
Helmut Spahn.
Nach einem BGH-Urteil vom Freitag können Stadionverbote gegen
Fußballfans auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an
Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Dem Urteil zufolge genügt
es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen
Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe
begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied
der BGH.
Der DFB fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung
bestätigt. Spahn: „Gerade auf Grund der aktuellen Diskussionen um die
Zunahme der Brutalität bei Ausschreitungen im Zusammenhang mit
Fußballspielen können wir außerdem immer wieder nur mit Nachdruck
betonen, dass Gewalt ein gesellschaftliches und kein fußball-
spezifisches Phänomen ist.“
Holger Hieronymus, Geschäftsführer der Deutschen Fußballliga
(DFL), sagte: „Die Sicherheit der Zuschauer ist das höchste Gut. Dies
hat das Gericht bestätigt. Auch in Zukunft werden Randalierer und
Gewalttäter konsequent mit Stadionverboten belegt werden. Gewalt hat
im Fußballstadion keinen Platz.“
Quelle: DPA, 30.10.09
BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht
Karlsruhe - Stadionverbote gegen Fußballfans können auch
dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht
nachgewiesen ist. Das hat der Bundesgerichtshof am Freitag in
Karlsruhe entschieden. Damit wies das Gericht die Klage eines Fans
und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem
Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanclubs
„Schickeria München“ in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war.
Er bestritt jede Beteiligung, trotzdem erhielt er ein bundesweites
Stadionverbot für gut zwei Jahre. Nach den Worten des BGH ist dies
vom „Hausrecht“ des Vereins gedeckt.
Quelle: DPA, 30.10.09
BGH bestätigt Regeln für bundesweite Stadionverbote
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat
in einer Grundsatzentscheidung die umstrittenen Regeln für
bundesweite Stadionverbote durch Fußball-Vereine als zulässig
eingestuft. Das Gericht wies am Freitag die Klage eines Fans von
Rekordmeister Bayern München ab. Gegen den Anhänger war aufgrund
des Verdachts einer Gewalttat am 25. März 2006 in Duisburg vom MSV
ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Fußballspiele in
Deutschland verhängt worden.
„Weder das zeitliche Ausmaß noch der inhaltliche Umfang des
Verbots sind rechtlich zu beanstanden“, teilte das BGH in einer
Stellungnahme mit. Es sei nicht ersichtlich, dass der MSV Duisburg
mit seinem ausgesprochenen Stadionverbot „den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit verletzt hätte“.
Mit seiner Entscheidung bestätigte das BGH die „Richtlinien
zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB), nach denen bereits der Verdacht von
Gewalttaten - wie ein Ermittlungsverfahren - ausreicht, um Fans aus
den Stadien zu verbannen. Es gehe darum, „potentielle Störer
auszuschließen, die die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf von
Großveranstaltungen wie einem Liga-Fußballspiel gefährden können“,
erklärte das BGH.
Sowohl der DFB als auch die Deutsche Fußball Liga (DFL)
begrüßten die Entscheidung. „Wir sehen dies als Bestätigung unserer
Linie, durch Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder
Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu
schützen“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
DFL-Geschäftsführer Holger Hieronymus ergänzte: „Die Sicherheit des
Zuschauers ist das höchste Gut. Dies hat das Gericht bestätigt.“
Der klagende Bayern-Fan war nach Ausschreitungen am 25. März
2006 mit der als gewaltbereit geltenden Münchner Fan-Gruppe
„Schickeria“ in Duisburg, bei denen mindestens eine Person verletzt
und ein Auto beschätigt wurde, vorübergehend festgenommen worden.
Das Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch gegen ihn wurde
jedoch später eingestellt. Er bestreitet seine Schuld und wollte
durch die Klage vor dem BGH erreichen, dass das bereits abgelaufene
Stadionverbot für rechtswidrig erklärt wird. Der Anhänger war mit
seiner Klage bereits vor dem Landgericht in Duisburg gescheitert.
Quelle: SID, 30.10.09
DFB begrüßt BGH-Urteil
Frankfurt/Main - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat das
Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit von
Stadionverboten begrüßt. „Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine
Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen
Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten
Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine
Vereine eine wichtige Präventivmaßnahme dar, um die Sicherheit in den
Stadien zu gewährleisten“, sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte
Helmut Spahn.
Nach einem BGH-Urteil vom Freitag können Stadionverbote gegen
Fußballfans auch dann zulässig sein, wenn die Beteiligung an
Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist. Dem Urteil zufolge genügt
es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen
Fangruppe war. „Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe
begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an“, entschied
der BGH.
Der DFB fühlt sich durch das Urteil in seiner Auffassung
bestätigt. Spahn: „Gerade auf Grund der aktuellen Diskussionen um die
Zunahme der Brutalität bei Ausschreitungen im Zusammenhang mit
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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
bei diesen rechtssprechungen hat man dann ruck zuck ein sv am *****, wenn man nicht ins schema des braven dfb fan oder der skb´s passt. beweiss doch das gegenteil wenn dir jemand was unterstellt.....
traurig, solche urteile von höchster stelle in einen rechtsstaat


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"You´ll never walk alone KSV Hessen Kassel" Seit dem 6.10.1974 bis zum Tod !
"Man kann sich eine neue Freundin suchen, aber keinen neuen Verein !"(Campino)
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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
ist doch ganz einfach, man muss sich einfach nur benehmen dann bekommt man auch kein SV




ROT UND WEISS EIN LEBEN LANG - NUR DER KSV - TRADITION VERPFLICHTET !!!
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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
KSV-OLDIE hat geschrieben:ist doch ganz einfach, man muss sich einfach nur benehmen dann bekommt man auch kein SV![]()
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.... ach wenn du wüsstest wie schnell das geht


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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
Bernd RWS 82 hat geschrieben:KSV-OLDIE hat geschrieben:ist doch ganz einfach, man muss sich einfach nur benehmen dann bekommt man auch kein SV![]()
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.... ach wenn du wüsstest wie schnell das geht![]()



..... das hab ich in über 50 Jahren nicht geschafft,
das schaff ich locker nochmal 50.....






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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
@ Coccobil die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen: 3 WC neu weil aus der Bodenverankerung getreten und nicht mehr zu befestigen.cocobill hat geschrieben:Die Grundlage ist meines Wissens in den DFB Statuten geregelt, immer dann wenn ein Ereignis einem Verein nachweislich zugeordnet werden kann, und es waren ja wohl nur KSV Fans im Block, dann haftet automatisch der Verein wenn die " Täter " nicht festgestellt werden können. (feige Bande)lomo hat geschrieben:Ich frage mich nur, wieso der KSV für den Schaden aufkommen soll/muss. Auf welcher rechtlichen Grundlage nimmt Reutlingen den Verein denn in Anspruch? Mir fällt keine ein...![]()
War bei Darmstadt auch so, als Sie in der Südkurve das Klo zerlegt haben.
@ Red Lion,Frage wenn etwas weniger Wert ist, darf man es ruhig kaputt machen ??
@ SB Carsten Die Rechnung ist bestimmt so, das man nachvollziehen kann wie sie sich zusammen setzt ? Obwohl ich denke darum geht es überhaupt nicht. Gewalt gegen Menschen oder Sachen hat nichts im Stadion zu suchen. Und auch nicht auf dem Acker oder wo auch sonst , Typen die sich hinter einer Angeblichen Unterstützung des Vereins verstecken haben nach meiner Meinung nichts bei uns verloren da hört die Toleranz auf. Damit schaffen sie nur die Grundlage für die Cops und andere die auf Einschränkung und Stadionverbote stehen.
3 Spülkästen, 3 Sitze ein wenig Material und Arbeitslohn.
@ Lomo Coccobil vermutet richtig es steht in der Rechts und Verfahrensordnung § 9a Ziffer 1dort ist die Haftung des Vereins für Spieler, Fans und beschäftigte geregelt
Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
Was das Klo angeht: Sicher überteuert. Ist aber (fast) egal: So mancher muss einfach lernen, sich in den Griff zu bekommen, weil er damit dem Verein (und den anderen Fans, die die Repressionen zu spüren bekommen) schadet. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, ich supporte den KSV und ihm auf der anderen Seite 'nen knappen Tausi kosten - das ist das Gegenteil von Unterstützung. Männer mit Eiern würden versuchen, den Schaden so gut es geht zu ersetzen: Sei es finanzieller Natur oder in Form von Arbeiten, die dem Verein hilfreich sind.
@Carsten: Ich halte diesen Thread für sinnvoll und finde es nur gerecht, daß Du ihn eröffnet hast.
Bei dem BGH-Urteil habe ich keine Fragen mehr. Schön, wie unser Rechtstaat mehr und mehr zur Bananenrepublik verkommt, bei der ein Verdacht für Repressionen ausreicht und allein die MÖGLICHKEIT ausreicht, daß jemand irgendwann einmal Randale machen KÖNNTE.
Was soll sowas: Sippenhaft für einen ganzen Fanclub, wenn ein Mitglied aus der Reihe fällt? Du brauchst nur im falschen Bus zu sitzen, in dem sich ein einziger Idiot eingeschlichen hat und schon kann es das gewesen sein... Hat man in Deutschland eigentlich noch das Recht, sich über Berlusconi aufzuregen oder EU-Anwärtern ein rückständiges Rechtssystem zu bescheinigen? Der Leviathan ist zurück...
@Carsten: Ich halte diesen Thread für sinnvoll und finde es nur gerecht, daß Du ihn eröffnet hast.
Bei dem BGH-Urteil habe ich keine Fragen mehr. Schön, wie unser Rechtstaat mehr und mehr zur Bananenrepublik verkommt, bei der ein Verdacht für Repressionen ausreicht und allein die MÖGLICHKEIT ausreicht, daß jemand irgendwann einmal Randale machen KÖNNTE.

When the going gets weird, the weird turn pro. It never got weird enough for me.
Hunter S. Thompson
VIVA MADIBA! VIVA MANDELA!
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Re: Kosten die dem Verein enstehen !!
dann gratuliere ich dir das du ein staatsbürger bist, wie ihn die politiker und die staatsmacht haben wollen. anscheinend findest du das alles toll was so rund um die stadien passiert - wie man als fan behandelt wird z.b. eingefercht wie ein stück vieh nach siegen, im bus in der sonne fast eine halbe stunde stehen gelassen und wehe man hat die bustür aufgemacht das kam der knüppel und spray, polizeikessel für alle, "routinemäsige" personenkontrolle mit adler machen an der wand, obwohl man wir unsere kinder dabei hatten usw. usw. usw - wenn man dann noch die fresse halten soll dann weiß ich auch nicht....KSV-OLDIE hat geschrieben: ..... das hab ich in über 50 Jahren nicht geschafft,
das schaff ich locker nochmal 50..... :

naja, ist halt deine meinung


aber merkst du nicht selbst, das irgend etwas in unseren rechtsstaat nicht stimmt, wenn der verdacht schon reicht dich zu bestrafen?? jeden kriminellen muß man die tat beweisen - als fußballfan reicht der bloße spontane verdacht



es steht außer frage für mich das - wer feuerwerkskörper auf fahrende busse wirft, oder backsteine in busscheiben, oder mit leuchtspurmonitiun in einen block ballert durchaus ein stadionverbot angewendet werden soll -das ist grob fahrlässig und kann echt brutale verletzungen mit sich führen... aber dann hört es schon auf bei mir was ein stadionverbot rechtfertigt.


stadionverbote sind keine erzieherischen maßnahmen - sondern ein verschieben der probleme.

"You´ll never walk alone KSV Hessen Kassel" Seit dem 6.10.1974 bis zum Tod !
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