Auszug aus der Spielordnung des HFV
§ 138
Gastspieler in Amateurmannschaften
1. Spielern ohne gültige Spielberechtigung kann keine Gastspielerlaubnis erteilt werden.
2. Ein für den Bereich des DFB spielberechtigter Spieler kann nur in Freundschaftsspielen als Gastspieler in einem anderen Verein mitwirken. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung des Stammvereins und seines zuständigen Kreisfußballwartes.
3. Spieler, die nicht für einen Verein eines Landesverbandes des DFB spielberechtigt sind, benötigen die Zustimmung ihres Vereins und des Verbandsfußballwarts. Wird diese Zustimmung nicht vorgelegt oder bestehen Zweifel an der Zustimmung des ausländischen Vereins, ist die Zustimmung des für ihn zuständigen Nationalverbandes erforderlich.
4. Eine Gastspielerlaubnis für Turniere ist nicht möglich.
Jungs, wollen wir mal objektiv bleiben. CSC 03 hat letztes Jahr zwei Spiele am grünen Tisch bei einem Turnier verloren, weil sie das Gleiche gemacht haben. Wolfsanger beim Spielverein letztes Jahr auch, also warum soll man es bei uns nicht machen. Weiterhin war ein Mitglied des Bezirksrechtsausschusses auf dem Platz, der das sicherlich auch gesehen hat.
Wir müssen auch mal vor der eigenen Tür kehren und unsere Hausaufgaben machen.
Nächste Woche im Pokal hauen wir dafür die Süsterfelder mit der Zweiten weg. Schon als Strafe dafür, dass die MEGfelder das Spiel nicht verlegen wollten.
Zweite beim Martini Cup
Re: Zweite beim Martini Cup
Kann denn nochmal jemand was zum dritten Gruppenspiel (5:0 gegen Sport Kassel) und zum Spiel um Platz 5 (4:0 gegen FSV Kassel) sagen?