Verfasst: 29. Mai 2006, 17:13
Auf dem Platz ist Busch ein Gewinn und er beisst sich hoffentlich in die Regionalligagegner genauso fest, wie er's bislang in der Oberliga
gezeigt hat.
Mit dem Zukauf und Einsatz von Spielern aus dem Nicht EU-Ausland muss man aufpassen, damit es keine Formfehler gibt, denn es gilt:
Für Amateurvereine (§ 12. a 4.1. und 5.1. der DFB-Spielordnung):
Nicht EU-Ausland:
In jedem Meisterschaftsspiel einer Regionalliga-Mannschaft dürfen im Spieljahr 2005/2006 nicht mehr als fünf Nicht-EU-Ausländer, vom Spieljahr 2006/2007 an nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden.
Und in Bezug auf Nachwuchsspieler:
Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga-Mannschaft eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt nicht für so genannte Fußballdeutsche. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war.
Stand April 2006
gezeigt hat.
Mit dem Zukauf und Einsatz von Spielern aus dem Nicht EU-Ausland muss man aufpassen, damit es keine Formfehler gibt, denn es gilt:
Für Amateurvereine (§ 12. a 4.1. und 5.1. der DFB-Spielordnung):
Nicht EU-Ausland:
In jedem Meisterschaftsspiel einer Regionalliga-Mannschaft dürfen im Spieljahr 2005/2006 nicht mehr als fünf Nicht-EU-Ausländer, vom Spieljahr 2006/2007 an nicht mehr als drei Nicht-EU-Ausländer auf dem Spielbericht unter den 18 teilnahmeberechtigten Spielern aufgeführt werden.
Und in Bezug auf Nachwuchsspieler:
Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga-Mannschaft eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1. 7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
Diese Bestimmung gilt nicht für so genannte Fußballdeutsche. Fußballdeutscher ist, wer die letzten fünf Jahre, davon mindestens drei Jahre als Juniorenspieler, ununterbrochen für deutsche Vereine spielberechtigt war.
Stand April 2006