Guten Tag,
die Zaunerhöhung bei den Stehplätzen Süd und Nord im Auestadion
ist eine Sicherheitsvorschrift des DFB.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die unterste Wellenbrecherreihe stehen bleiben muss.
Auf diese unterste Reihe klettern Fans und können so leicht über den Zaun kommen.
Aus diesem Grund mussten die Zäune erhöht werden.
Ein Abbau der Zaunerhöhung darf aus Sicherheitsbestimmung nicht erfolgen.
Freundliche Grüße aus dem Sportamt
i. A. Stephanie Petri
Leider ist es kein Schwachsinn, was die Dame geschrieben hat. So traurig es auch ist, sie beruft sich nur auf die Sicherheitsvorschriften des (scheiß) DFB. Und der unterste Wellenbrecher muss laut "Versammlungsstättenverordnung" vorhanden sein.MRSAP hat geschrieben:Liebe Frau vom Sportamt!
Diese Vorschrift hätte ich gerne mal gelesen auf die Sie sich beziehen. Wieso werden in Kassel die Zäune erhöht wenn im Rest der Republik gar keine mehr stehen oder abgebaut werden? Wie erklären Sie das? Wenn der DFB Vorschriften macht gelten die doch wohl für alle? In diesem Sinne kann ich das nicht glauben und stelle Ihre Behauptung ernsthaft in Frage!
Total Schwachsinn was die Dame schreibt!
Du hast den Paragraphen 7 ja schon gepostet und zusätzlich auch den Link zu den "Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen" des DFB.
Soweit so gut, doch der Paragraph 6 besagt:§ 7 Spielfeldumfriedung, Rettungstore zum Spielfeld, Spielerzugang
1. Der Innenraum ist durch eine mindestens 2,20 m hohe Einzäunung (Metallkonstruktion, Sicherheits-Verbundglas etc.) oder einen schwer überwindbaren Graben oder durch eine Kombination von Zaun und Graben oder durch die Anhebung der ersten Zuschauerreihe
von mindestens 2 m über Spielfeldniveau von den Zuschauerbereichen abzugrenzen.
Und der Paragraph 5 Punkt 1 wiederum besagt:§ 6 Innere Umfriedung
Die innere Umfriedung umschließt den engeren Bereich der Platzanlage um die Zuschauerbereiche
und die Tribünen. Sie soll entsprechend § 5 (1) eingerichtet werden,
wenn hierzu die flächenmäßigen Voraussetzungen gegeben sind.
Laut der "Versammlungsstättenverordnung":§ 5 Äußere Umfriedung, Kassen, Zugänge und Kontrollstellen
1. Die äußere Umfriedung umschließt weiträumig die gesamte Fläche der Platzanlage.
Sie muss mindestens 2,20 m hoch sein und darf nicht leicht zu übersteigen, zu durchdringen, zu unterkriechen und zu beseitigen sein. Die Umfriedung soll in ihrer ganzen Länge einsehbar sein; in der Nähe befindliche Büsche, Bäume etc. dürfen nicht zum Überklettern geeignet sein. Kassen, Kioske oder andere Gebäude, welche in der Umfriedung liegen, sind so auszubilden, dass sie keine Übersteighilfen bieten.
Da der Wellenbrecher die besagte Übersteighilfe ist und auch nicht entfernt werden darf, hat die Dame vom Sportamt, Stephanie Petri, leider Recht und wir haben gelitten.Wellenbrecher werden mehr als fünf Stufen von Stehplatzreihen hintereinander angeordnet, so ist vor der vordersten Stufe eine durchgehende Schranke von 1,10 m Höhe anzuordnen. Nach jeweils fünf weiteren Stufen sind Schranken gleicher Höhe (Wellenbrecher) anzubringen, die einzeln mindestens 3 m und höchstens 5,50 m lang sind. [...]

Übel ist vor allem, dass dieser ingesamt überhöhte Zaun so feinmaschig ist und die einzelnen Segmente dazu noch von unzähligen dicken Rahmen eingefasst sind, dass man das Spielgeschehen wohl nur schwer verfolgen kann. Einfach nur zum Kotzen das alles.



Ich wünsche den Besuchern der Deutschen Leichtathletikmeisterschaften viel Vergnügen beim Beobachten des Geschehens.



Dem Sportamt ist demnach kein Vorwurf zu machen. Sie haben sich halt den "Weisungen" der "Debilen Fussball Bastarde" zu fügen.
Wieder ein Grund mich runter in den Keller zu machen und bitterlich zu heulen.
P.S. Was mich angeht: Ich will doch gar nicht ÜBER den Zaun, ich will doch nur DARAUF um Fotos zu machen. Naja, den zusätzlichen Meter schaff' ich trotz meiner 44 Lenzen mit Leichtigkeit.

Edith hat die Farben der farbig unterlegten Passagen wegen des Outfits der neuen Homepage geändert!