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Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 2. Jan 2014, 13:14
von DerReiner
In der Tat... Das wurde doch hier schon mehrfach angesprochen. Nach den Info's hier aus dem Forum bin ich auch davon ausgegangen,dass es diese Stelle nicht gibt. Kassen wir uns irgendwie verscheissern?
Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 2. Jan 2014, 23:12
von MW
Blicke da auch kein Stück mehr durch.

Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 05:42
von Bernd RWS 82
DerReiner hat geschrieben: lassen wir uns irgendwie verscheissern?
....ach was... wie kommst du denn darauf ??

Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 12:10
von hans
MW hat geschrieben:Blicke da auch kein Stück mehr durch.

ist doch einfach:
wenn Gremien organisatorische Festlegungen entweder nicht beachten oder nach Lust und Laune verändern, muß zwangsläufig Chaos entstehen
ganz typisch: dann wird von den handelnden Personen alles unter der Decke gehalten, man scheut die Öffentlichkeit, meidet Transparenz wie der Teufel das Weihwasser. egal ob es sich um einen Sportverein, eine Firma, eine Bank, eine Kirche oder eine politische Partei handelt
Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 12:30
von fry
Die Satzung in der mir bekannten Form vom 26.05.2010 sagt dazu in §15 Abs. 3
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils zwei gemeinschaftlich handelnden Vorstandsmitgliedern vertreten. [...]
Das bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied alleine, selbst wenn er sich selbst so nennt oder von irgendwem anders Vorstandsvorsitzender genannt wird, den Verein nicht alleine vertreten darf.
Sollte es eine neuere Fassung der Satzung oder anderslautende Interpretationen des oben genannten geben, könnt ihr mich gerne berichtigen.
Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 13:40
von Fiesel
Ok, dann gibt es doch einen Vorstandsvorsitzenden. Dies scheint so in der (nicht öffentlich zugänglichen) Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt zu sein. Dass man den Posten des Vorsitzenden beim Vorstand über die Geschäftsordnung regelt, aber beim Aufsichtsrat über die Satzung, finde ich doch sehr unglücklich. Die würde ich mir als Vereinsmitglied doch mehr Transparenz wünschen, denn automatisch kommt bei mir die Frage auf, was sonst noch an Regelungen in der Geschäftsordnung getroffen sind.
Aber nach außen hin, ist es halt auch nur ein Titel ohne großen Wert, denn wie schon von fry geschrieben, ist in der Satzung festgelegt, dass für Vertragsabschlüsse immer zwei Vorstände benötigt werden. Auf jeden Fall würde ich die Satzung auch so interpretieren.
Unabhängig davon, wäre es schön, wenn man die Vorstandsvorsitzenden-Regelung analog zum Aufsichtrat in die Verseins-Satzung zieht. Wenn man einen Vorstandsvorsitzenden wählt und dieser nach außen auch so auftritt, dann gehört das meiner Meinung nach in die Satzung, egal ob dieser durch den Titel mehr Rechte/Pflichten hat oder nicht.
Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 13:47
von hans
hans hat geschrieben:Das bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied alleine, selbst wenn er sich selbst so nennt oder von irgendwem anders Vorstandsvorsitzender genannt wird, den Verein nicht alleine vertreten darf.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun
anders gesagt:
Du kannst einen Vorstandsvorsitzenden haben und der darf aber nur gemeinschaftlich mit einem anderen den Verein gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, jeweils zwei andere dürfen das aber auch
Du kannst aber auch einen Vorstand ohne Vorstandsvorsitzenden haben, und auch dann darf nicht ein einzelner den Verein gerichtlich vertreten, sondern nur zwei gemeinsam
Der Vorstandsvorsitzende kann z.B. das Recht haben. eine Versammlung des Vorstandes einzuberufen oder er hat bei Stimmengleichheit eine höherwertige Stimme als andere, oder er hat die Verpflichtung, bei besonderen Vorfällen unaufgefordert dem Aufsichtsgremium zu berichten usw usw - all das widerspricht nicht der Vertretungsregelung
Re: Aufsichtsrat und Vorstand müssen/ können sich neu finden
Verfasst: 3. Jan 2014, 14:04
von hans
Fiesel hat geschrieben:Wenn man einen Vorstandsvorsitzenden wählt und dieser nach außen auch so auftritt, dann gehört das meiner Meinung nach in die Satzung, egal ob dieser durch den Titel mehr Rechte/Pflichten hat oder nicht.
Du hast recht: Änderungen der Geschäftsordnung des Vorsandes, z.B. die Einführung der Funktion Vorstansvorsitzender, können nicht vom Vorstand einfach so beschlossen werden, sondern müssen von einem Kontrollgremium (Aufsichtsrat) sanktioniert werden.
Und sie sollten auch publiziert werden. Das kann eine Satzungsänderung sein, muß aber nicht.