Löwe13 hat geschrieben: Gut, dass ihr so positiv denkt. Ich habe mir auch mal das Restprogramm angeguckt, wie "1982". ......
... 1860 möchte ihre Zweite Mannschaft unbedingt drin lassen und spielen seit zwei Spieltagen mit mindestens 5 Profis aus der 1. Mannschaft. Bin mal gespannt mit welchen Spielern die am letzten Spieltag im Auestadion auflaufen. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass wir die dann schlagen. ...... Auf geht's Löwen kämpfen!
Soweit ich die DFB-Spielordnung richtig interpretiere, dürfen in den letzten vier RL-Begegnungen keine Stammspieler eingesetzt werden. Insofern sehe ich die Problematik nicht, dass die Zweitliga-Mannschaft der Sechziger hier in Kassel aufläuft.
§11 Absatz 2
Stammspieler einer Lizenzspieler-Mannschaft sind für eine andere Mannschaft ihres Vereins mit Aufstiegsrecht nicht spielberechtigt, es sei denn, sie sind in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen der Lizenzspieler-
Mannschaft (Meisterschaft und Pokal) nicht zum Einsatz gekommen, obwohl sie für einen Einsatz spielberechtigt gewesen wären. Stammspieler ist, wer nach dem fünften Meisterschaftsspiel der Lizenzspieler-Mannschaft zum jeweiligen Zeitpunkt in mehr als der Hälfte der bis dahin sgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins eingesetzt worden ist, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
Hat der Spieler seine Stammspielereigenschaft dadurch verloren, dass er
in vier aufeinanderfolgenden Pflichtspielen seiner Lizenzspieler-Mannschaft
nicht zum Einsatz gekommen ist, so zählen für die Feststellung, ob er erneut Stammspieler wurde, nur die ab diesem Zeitpunkt ausgetragenen Pflichtspiele (Meisterschaft und Pokal) der Lizenzspieler-Mannschaft seines Vereins.
Und §11 Absatz 4
Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und
Tochtergesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen Regionalliga oder Oberliga spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich für diesen Zeitraum.